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Arzt soll ins Gefängnis,

weil er erfolgreich heilte !

 

Im Juni/Juli 2001 stand der Arzt Wolfgang Conzelmann vor Gericht. Die Anklage lautete auf Körperverletzung bei seinen Drogenpatienten. Am 12.7.2001 wurde er vom Amtsgericht Tiergarten von diesem Vorwurf aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen freigesprochen. In seinem Schlussplädoyer erhob der Staatsanwalt, der selber Freispruch beantragt hatte, dann urplötzlich den Vorwurf „Verstoß gegen das AMG“ (Arzneimittelgesetz) Das Gericht verurteilte daraufhin den Arzt zu einem halben Jahr Gefängnis wegen angeblichen Verstoßes gegen dieses Gesetz.

 

Worum geht es?

Vielleicht kennen einige von Euch das Flugblatt: Karneval der Justiz? Für die anderen hier kurz das Wichtigste.

Der Arzt Wolfgang Conzelmann hat in den Jahren 1995, 1996 und 1997 sehr viele Drogenpatienten erfolgreich behandelt.

Was ist das ungewöhnliche daran?

Zunächst einmal waren die meisten dieser Drogenpatienten polytoxikoman. Was ist dies? Auf deutsch übersetzt heißt es Mehrfachabhängigkeit und bedeutet, dass ein Abhängiger eineVielzahl von Suchtmitteln zu sich nimmt. Es handelt sich also um die schwierigste Form der Sucht.

 

Die meisten Ärzte behandeln Heroinsüchtige nicht. Sie befürchten, dass ihre normalen Patienten dann wegbleiben. Das Sozialverhalten der Drogenpatienten schreckt sie ab. Der Arzt Conzelmann schickte diese Patienten dennoch nicht weg. Er beschäftige sich mit ihrer Sucht, die in aller Regel eine Mehrfachabhängigkeit war und half ihnen erfolgreich.

Viele von euch kennen das Methadon-Programm. Dieses Programm ist vom Konzept her ausschließlich für Abhängige, die nur eine Form der Abhängigkeit haben, nämlich die von Heroin. Die ärztliche Behandlung besteht darin, dass diese Patienten Methadon trinken. Im Gegenzug wird von ihnen verlangt, dass sie keine anderen Drogen nehmen (Kein Beikonsum).

Es wird also ein Verhalten eingefordert, sozusagen als Voraussetzung einer Substitution. Da viele polytoxikoman Erkrankte dies gar nicht schaffen, wird mit dem Argument gekontert, dann sollte der Arzt sie ins Krankenhaus einweisen. Wenn der Abhängige diese Einweisung jedoch nicht akzeptiert, dann bleibt nach Meinung dieser Ärzte nur noch übrig, diese Patienten eben wegzuschicken.

Das heißt, es wird nur die Heroinsucht behandelt, die Tablettensucht beispielsweise wird als Willensproblem des Erkrankten abgetan. Er soll eben damit aufhören (Abstinenz). Das Problem wird also nicht gelöst, es wird vielmehr die Lösung vom Kranken moralisch eingefordert. Wenn du das nicht machst, bekommst du kein Methadon; also Ersatzstoff als Belohnung. Durch diese Einforderung wird die Behandlung der Polytoxikomanie ausgeklammert und die Ehrlichkeit von vorne herein ausgeschlossen. Beikonsum gefährdet schließlich die Methadonvergabe, die der Süchtige ja will. Er wird folglich versuchen, einen Beikonsum zu vertuschen. Er wird versuchen, Urinkontrollen auszutricksen.

 

Eine Suchtbehandlung ist jedoch nur im ehrlichen Dialog möglich. Es ist eine intensive Überzeugungsarbeit nötig. Das Einwirken auf einen Abhängigen geht nur, wenn dieser sich seelisch und argumentativ öffnet. Dies setzt Vertrauen voraus.

Der Arzt Conzelmann hat nun eine Methode entwickelt, die er als akzeptierende Sozialtherapie bezeichnet. Aufgabe dieser Sozialtherapie ist es, den Menschen in seiner Gesamtheit zunächst einmal anzunehmen, so wie er ist. Dieses Annehmen heißt auch, sein Problem der Sucht anzunehmen. Mit annehmen ist gemeint, sich um eine Lösung zu kümmern.

Konkret galt es, dem Süchtigen die Folgen seiner Sucht vor Augen zu führen, ihm klar zu machen, dass ein Leben mit Drogen letztlich eskaliert und immer tiefer in den Sumpf der Szene führt. Letztlich ist die Lebenserwartung eines Polytoxikomanen nicht sehr hoch. Sein Risiko, durch den „Stoff“ zu sterben, ist im Laufe einiger Jahre gerechnet über 50%.

Mit der Methode der akzeptierenden Sozialtherapie ist es gelungen, Sucht heilbar zu machen.

Aber anstatt, dass es dafür Lob und Anerkennung gibt, verurteilte die Berliner Justiz den Arzt zu einem halben Jahr Gefängnis.

 

 

Conzelmann war angeklagt wegen Körperverletzung. Gemeint war, dass sich durch die Behandlung der Zustand der Süchtigen verschlechtert hätte. Dem war aber nicht so. Die Wahrheit ließ sich nicht verheimlichen. Selbst bei den von der Staatsanwaltschaft ausgesuchten sogenannten Belastungszeugen, (sicher keine Musterpatienten), ergab sich, dass in keinem einzigen Fall eine Verschlechterung der gesundheitlichen Situation des Abhängigen festzustellen war.

Selbst bei diesem Klientel („Belastungszeugen“), ergab sich eine Heilungsquote von 25 % im Laufe weniger Monate. D.h., dass diese 25% am Ende der Behandlung bei dem Arzt Conzelmann keine Ersatzstoffe mehr nahmen, also wie es so schön heißt, „clean“ waren.

Bei den anderen hatte sich ihr Zustand gebessert. Der intravenöse Konsum (Spritzen) von Suchtmitteln war reduziert, bis auf seltene Ausnahmen. Sie waren körperlich, seelisch und sozial in einer besseren Verfassung, als zu Beginn der Behandlung. Daraufhin beantragte der Staatsanwalt Freispruch vom Vorwurf der Körperverletzung aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen.

Gleichzeitig beantragte dieser eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG). Dieser Vorwurf war nicht Gegenstand der Anklage. Kein Zeuge wurde dazu befragt. Mit dem Vorwurf „Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz“ ist gemeint, dass nach Meinung des Gerichtes 2 Drogenabhängige Ersatzstoffe weitergegeben hätten. (Angeblich auf dem „Schwarzmarkt“)

 

Die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens sah so aus, dass der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer diesen neuen Vorwurf (Verstoß gegen das AMG) aus dem Hut zog. Einen Vorwurf, zu dem zu fragen oder zu verhandeln peinlichst vermieden wurde (sowohl vom Richter, als auch von der Staatsanwaltschaft). Also ein Interesse an einer Sachaufklärung, was eigentlich Aufgabe dieses Prozesses sein sollte, wurde vermieden, absichtlich vermieden. Beweise wurden erst gar nicht angeführt. Dieser Vorwurf (Verstoß gegen das AMG) war bereits im Jahre 1997 erhoben worden und damals von der Staatsanwaltschaft selber eingestellt worden. Der Arzt wird für Handlungen von Patienten verantwortlich gemacht, auf die er keinerlei Einfluss hat. Das bedeutet, dass ein Arzt die Verantwortung dafür übernehmen muss, wenn irgend ein Patient Medikamente nicht sachgemäß verwendet.

 

Zur Begründung für die Verurteilung sagt der Staatsanwalt:

„Conzelmann war weit entfernt von der Schulmedizin.“ (Hat denn die Schulmedizin das Problem der Sucht gelöst??) Er wirft dem Arzt vor, Zitat: „Er war beseelt zu heilen und zu therapieren um jeden Preis“. Dass er als Arzt auch noch in Kauf nahm, durch die Urinkontrollen Verlust gemacht zu haben und dennoch Süchtige zu behandeln, wurde von der Staatsanwaltschaft so bewertet: Der angeklagte Arzt ist ein „überzeugter Rechtsbrecher jenseits der Schulmedizin, der um der Hilfe willen handelt“. Alles wörtliche Zitate!!!

 

Ärztliche Ethik ist hier nicht gefragt; wer Süchtigen erfolgreich hilft, muss in den Knast!

 

Für euer Feedback wäre ich sehr dankbar. Bitte schreibt oder mailt an die Arztpraxis Conzelmann:

 

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Ich protestiere gegen die Verfolgung des Arztes Conzelmann durch die Berliner Justiz. Conzelmann hat sich auf dem Gebiet der Suchtbehandlung erfolgreich um Schwerstabhängige gekümmert. Er wurde verurteilt, weil Süchtige angeblich Teile ihres Ersatzstoffes auf dem Schwarzmarkt handelten. Statt Anerkennung Strafe. Ich finde dieses Urteil empörend und eine Schande für diese Republik. Ich fordere die sofortige Aufhebung dieses ungeheuerlichen Urteils!

Name                          Vorname             Anschrift                                              Tel. Nr.             Unterschrift.

 

 

Arztpraxis Conzelmann, Luxemburger Str. 33, 13353 Berlin Tel. Nr. 030/461 79 23

 

E-Mail: Conzelmann-Arzt@gmx.de          Homepage: http://www.conzelmann.online.cx

 

Noch besser wäre es, ihr kommt persönlich vorbei, zu den Samstags – Treffen,

jeweils um 10 Uhr in der Arztpraxis Conzelmann.

 

Also: ich mache mit und komme am Samstag zum Patienten - und Solidaritätskreis Conzelmann

Ja                                                                                                   Nein                                         m

 

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Patienten- und Solidaritätskreis Arztpraxis Conzelmann

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