Erfolgreich Heilen ein Verbrechen??
Im Juni/Juli 2001 stand der Arzt Wolfgang Conzelmann vor
Gericht. Die Anklage lautete auf Körperverletzung an seinen
Drogenpatienten. Am 12.7.2001 wurde er vom Amtsgericht Tiergarten von diesem
Vorwurf aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen freigesprochen. In
seinem Schlussplädoyer erhob der Staatsanwalt, der selber Freispruch beantragt
hatte, dann urplötzlich den Vorwurf „Verstoß gegen das AMG“
(Arzneimittelgesetz) Das Gericht verurteilte daraufhin den Arzt zu einem halben
Jahr Gefängnis wegen angeblichen Verstoßes gegen dieses Gesetz.
Vielleicht kennen einige von Euch das Flugblatt: Karneval
der Justiz? Für die anderen hier kurz das Wichtigste. Der Arzt Wolfgang
Conzelmann hat in den Jahren 1995, 1996 und 1997 sehr viele Drogenpatienten
erfolgreich behandelt.
Zunächst einmal waren die meisten dieser Drogenpatienten polytoxikoman.
Was ist das? Auf deutsch übersetzt heißt es Mehrfachabhängigkeit und
bedeutet, dass ein Abhängiger eine Vielzahl von Suchtmitteln zu sich nimmt. Es
handelt sich also um die schwierigste Form der Sucht.
Die meisten Ärzte behandeln Heroinsüchtige nicht. Sie
befürchten, dass ihre „normalen Patienten“ dann wegbleiben. Das Sozialverhalten
der Drogenpatienten schreckt sie ab. Der Arzt Conzelmann schickte diese
Patienten dennoch nicht weg. Er beschäftige sich mit ihrer Sucht, die in aller
Regel eine Mehrfachabhängigkeit war und half ihnen erfolgreich.
Viele von euch kennen das Methadon-Programm. Dieses
Programm ist vom Konzept her ausschließlich für Abhängige, die nur eine Form
der Abhängigkeit haben, nämlich die von Heroin. Die ärztliche
Behandlung besteht darin, dass diese Patienten Methadon trinken. Im
Gegenzug wird von ihnen verlangt, dass sie keine anderen Drogen nehmen (Kein
Beikonsum). Es wird also ein Verhalten eingefordert, sozusagen als
Voraussetzung einer Substitution. Da viele polytoxikoman Erkrankte dies gar
nicht schaffen, wird mit dem Argument gekontert, dann sollte der Arzt sie ins
Krankenhaus einweisen. Wenn der Abhängige diese Einweisung jedoch nicht
akzeptiert, dann bleibt nach Meinung dieser Ärzte nur noch übrig, diese
Patienten eben wegzuschicken.
Das heißt, es wird nur die Heroinsucht behandelt, die
Tablettensucht beispielsweise wird als Willensproblem des Erkrankten abgetan.
Er soll eben damit aufhören (Abstinenz). Das Problem wird also nicht gelöst, es
wird vielmehr die Lösung vom Kranken moralisch eingefordert. Wenn du das nicht
machst, bekommst du kein Methadon; also Ersatzstoff als Belohnung. Durch diese
Einforderung wird die Behandlung der Polytoxikomanie ausgeklammert und
die Ehrlichkeit von vorne herein ausgeschlossen. Beikonsum gefährdet
schließlich die Methadonvergabe, die der Süchtige ja will. Er wird folglich
versuchen, einen Beikonsum zu vertuschen. Er wird versuchen, Urinkontrollen
auszutricksen.
Eine Suchtbehandlung ist jedoch nur im ehrlichen Dialog
möglich. Es ist eine intensive Überzeugungsarbeit nötig. Das Einwirken auf
einen Abhängigen geht nur, wenn dieser sich seelisch und argumentativ öffnet.
Dies setzt Vertrauen voraus. Der Arzt Conzelmann hat nun eine Methode
entwickelt, die er als akzeptierende Sozialtherapie bezeichnet. Aufgabe
dieser Sozialtherapie ist es, den Menschen in seiner Gesamtheit zunächst einmal
anzunehmen, so wie er ist. Dieses Annehmen heißt auch, sein Problem der Sucht
anzunehmen. Mit Annehmen ist gemeint, sich um eine Lösung zu kümmern.
Konkret galt es, dem Süchtigen die Folgen seiner Sucht vor
Augen zu führen, ihm klar zu machen, dass ein Leben mit Drogen letztlich
eskaliert und immer tiefer in den „Sumpf der Szene“ führt. Letztlich ist die
Lebenserwartung eines Polytoxikomanen nicht sehr hoch. Sein Risiko, durch den
„Stoff“ zu sterben, ist im Laufe einiger Jahre gerechnet über 50%.
Mit der Methode der akzeptierenden Sozialtherapie ist es
gelungen, Sucht heilbar zu machen.
Angeklagt
wegen Körperverletzung
Aber anstatt, dass es für die Heilung der Suchtkranken Lob
und Anerkennung gibt, verurteilte die Berliner Justiz den Arzt zu einem halben
Jahr Gefängnis.
Conzelmann war angeklagt wegen Körperverletzung.
Gemeint war, dass sich durch die Behandlung der Zustand der Süchtigen
verschlechtert hätte. Dem war aber nicht so. Die Wahrheit ließ sich nicht
verheimlichen. Selbst bei den von der Staatsanwaltschaft ausgesuchten
sogenannten Belastungszeugen,
(sicher keine Musterpatienten), ergab sich, dass in keinem
einzigen Fall eine Verschlechterung der gesundheitlichen Situation des
Abhängigen festzustellen war. Selbst bei diesem Klientel (den
„Belastungszeugen“), ergab sich eine Heilungsquote von 25 % im Laufe weniger
Monate. D.h., dass diese 25% am Ende der Behandlung bei dem Arzt Conzelmann keine
Ersatzstoffe mehr nahmen, also wie es so schön heißt, „clean“
waren. Bei den anderen hatte sich ihr Zustand gebessert. Der intravenöse
Konsum (Spritzen) von Suchtmitteln war reduziert, bis auf seltene Ausnahmen.
Sie waren körperlich, seelisch und sozial in einer besseren Verfassung, als zu
Beginn der Behandlung. Daraufhin beantragte der Staatsanwalt Freispruch vom
Vorwurf der Körperverletzung aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen.
Absurd:
Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG)
Gleichzeitig beantragte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung
wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG). Dieser
Vorwurf war nicht Gegenstand der Anklage. Kein Zeuge wurde dazu
befragt. Mit dem Vorwurf „Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz“ ist gemeint, dass
nach Meinung des Gerichtes zwei Drogenabhängige Ersatzstoffe weitergegeben
hätten. (Angeblich auf dem „Schwarzmarkt“)
Die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens sah so aus, dass
der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer diesen neuen Vorwurf (Verstoß gegen
das AMG) aus dem Hut zog. Ein Vorwurf, zu dem zu fragen oder zu verhandeln
peinlichst vermieden wurde (sowohl vom Richter, als auch von der
Staatsanwaltschaft). Also ein Interesse an einer Sachaufklärung, was eigentlich
Aufgabe dieses Prozesses sein sollte, wurde vermieden, absichtlich vermieden.
Beweise wurden erst gar nicht angeführt. Dieser Vorwurf (Verstoß gegen das AMG)
war bereits im Jahre 1997 erhoben worden und damals von der Staatsanwaltschaft
selber eingestellt worden. Der Arzt wird für Handlungen von Patienten
verantwortlich gemacht, auf die er keinerlei Einfluss hat. Das bedeutet,
dass ein Arzt die Verantwortung dafür übernehmen muss, wenn irgend ein Patient
Medikamente nicht sachgemäß verwendet.
Zur Begründung für die Verurteilung sagt der Staatsanwalt:
„Conzelmann war weit entfernt von der „Schulmedizin“.“ (Hat denn die
„Schulmedizin“ das Problem der Sucht gelöst??) Er wirft dem Arzt vor, Zitat: „Er
war beseelt zu heilen und zu therapieren um jeden Preis“. Dass er als Arzt
auch noch in Kauf nahm, durch die Urinkontrollen Verlust gemacht zu haben und
dennoch Süchtige zu behandeln, wurde von der Staatsanwaltschaft so bewertet:
Der angeklagte Arzt ist ein „überzeugter Rechtsbrecher jenseits der
„Schulmedizin“, der um der Hilfe Willen handelt“. Alles wörtliche Zitate!!!
Für euer Feedback wäre
ich sehr dankbar. Schreibt oder mailt an die Arztpraxis Conzelmann:
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Ich protestiere gegen die
Verfolgung des Arztes Conzelmann durch die Berliner Justiz. Conzelmann hat sich
auf dem Gebiet der Suchtbehandlung erfolgreich um Schwerstabhängige gekümmert.
Er wurde verurteilt, weil Süchtige angeblich Teile ihres Ersatzstoffes auf dem
Schwarzmarkt handelten. Statt Anerkennung Strafe. Ich finde dieses Urteil
empörend und eine Schande. Ich fordere die sofortige Aufhebung dieses
ungeheuerlichen Urteils!
Name Vorname Anschrift Tel.
Nr. Unterschrift.
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E-Mail: Conzelmann-Arzt@gmx.de
Homepage:
http://www.conzelmann.online.cx
Noch
besser wäre es, ihr kommt persönlich vorbei, zu den Samstags – Treffen,
jeweils
um 10 Uhr in der Arztpraxis Conzelmann.
Ich mache mit und komme am Samstag zum Patienten - und Solidaritätskreis
Conzelmann
Ja ☺ Nein m
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