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Drogen: Genuss oder Sucht?

 

Eine Frage, viele Antworten, denn es gibt viele Arten von Drogen und viele Arten, damit umzugehen.

 

Wozu Drogen? Welche Drogen?

 

Der Raucher, der seine Zigarette „genießt“, hat keine Probleme mit der gesellschaftlichen Akzeptanz dieser Droge. Das Suchtpotential von Nikotin wird bagatellisiert. Wird jedoch statt einer Zigarette ein Joint geraucht, so stellt dies bis heute eine Straftat dar, wird gesellschaftlich verfolgt. Nicht der Grad gesundheitlicher Gefährdung ist das Maß, sondern gesetzlich verankerte Normen.

Verliert ein Individuum die Kontrolle über die Droge wird aus Genuss Sucht. Der Verlust der Steuerungsfähigkeit verlangt nach ärztlicher Behandlung. Die Behandlung der Sucht jedoch scheint die Domäne der Juristen zu sein, die sich ohne jegliche fachliche Kompetenz in diese ärztliche Aufgabe einmischen. Sucht nicht als Krankheit, sondern als kriminelles Verhalten, so die perverse Juristenlogik.

 

Heilen als kriminelles Motiv

 

Wer Drogenpatienten hilft, kommt demzufolge ins Visier der Staatsanwaltschaft, sobald er die ausgetretenen Pfade der Methadonbehandlung - gemäß NUB - überschreitet. Diese Therapie, gemäß NUB-Richtlinien, ist nur für einen Teil der Abhängigen ein gehbarer Weg. Die Problematik ist zu different, um mit einem einheitlichen „Standartkonzept“ erfolgreich zu sein. Ein kreatives Herangehen an das Problem der Sucht zeigte mir allerdings, dass Sucht heilbar ist. Es ist ein mühsamer und steiniger Weg für Arzt und Patient.

 

Wie reagiert der Staat auf erfolgreiche Suchttherapie?

 

Ich erlaube mir, meine eigene Erfahrung mitzuteilen. Ich gehöre zu den Ärzten, die noch naiv genug sind, mehr den menschlich-ärztlichen Aspekt als den finanziellen im Vordergrund zu sehen. In den Drogenpatienten sah ich zuallererst Hilfe suchende Menschen. Ich machte mir die Mühe, mich mit jedem einzelnen auseinander zusetzen. Ich begann das, was ich Motivationsarbeit nenne. Es kamen immer mehr Junkies zu mir. Die meisten waren polytoxikoman, d.h. dass sie riegelweiße Tabletten und anderes zu sich nahmen, finanziert war dieser Gebrauch in aller Regel durch Kriminalität. Zur Behandlung der Polytoxikomanie gibt es weltweit - zum Beispiel bei der Suche im Internet - keine nennenswerte Literatur. Es gibt kein Konzept für eine schlüssige ambulante Behandlung.

Das Elend dieser Menschen direkt vor Augen, entwickelte ich das Konzept der „akzeptierenden Therapie“ für polytoxikoman Süchtige. Dieses Konzept basierte auf permanenter Motivationsarbeit und Einwirkung auf die sozialen Bindungen. Ferner benutzte ich tiefenpsychologische Methoden wie „assoziatives Zeichnen/Malen“ mit anschließender Interpretationsanalyse. Ich problematisierte auch die kriminellen Verhaltensmuster, die in Drogenkreisen üblich sind, wie: Klauen, Rezepte fälschen, lügen etc. Ziel der Therapie war Umbau der Persönlichkeit der Süchtigen, sie zu entkriminalisieren und die Gesellschaft zu schützen. Durch meine Arbeit habe ich zahlreiche Heroinsüchtige und an Polytoxikomanie erkrankte aus ihrer Sucht herausgeholt, sie sind erfolgreich den Weg in ein drogenfreies Leben gegangen. Mein Ziel war baldest möglich Drogenfreiheit zu erreichen. Dieser Weg ist auch von Niederlagen begleitet. Im Ergebnis zählt das, was langfristig herauskommt. Inzwischen ist der Gedanke, dass Sucht bei Menschen unterschiedliche Konzepte und unterschiedliche Formen der Akzeptanz benötigt, nicht mehr eine Außenseiterposition. Dies zeigt sich z.B. an dem Heroinprojekt, welches nun endlich umgesetzt wurde. Hier ist der Begriff „Schwerstabhängigkeit“ lediglich auf die Abhängigkeit von einem Stoff, dem Heroin, bezogen. Dies, im Gegensatz zur Mehrfachabhängigkeit, meines Klientels. Soviel zur Vorgeschichte und zu mir.

 

Recht und Lüge?

 

Meine hier skizzierte Arbeit war der Drogenpolizei ein Dorn im Auge. Im Sommer 1997 schrieb ein KHK (Kriminalhauptkommissar) Paul, dass er die Absicht habe, meine Praxis deshalb zu durchsuchen. Das Verfolgungsszenario fing an mit dem Vorwurf „Verstoß gegen das AMG (Arzneimittelgesetz)“. Dieses, heimlich durchgeführte, Ermittlungsverfahren wurde von der Staatanwaltschaft selber eingestellt, weil absurd. Dafür fielen sie dann 1997 über die Praxis her und fantasierten etwas von „Abrechnungsbetrug“ begründet mitZeitungsartikeln -!!(über Chipkartenmissbrauch)

Was wollten sie damit? Patienten terrorisieren? Die Praxis schädigen?? Klar, das haben sie erreicht, den Vorwurf beweisen? Nein, die Patienten widerlegten diese Intrige: Conzelmann ist kein Betrüger. Also, Vorwurf einstellen, neue Anklage, diesmal: Körperverletzung: „Er hat seine Drogenpatienten süchtig gemacht“. Die Verhandlung im Sommer 2001 ergab aus dem Munde der, als Belastungszeugen geladenen Drogenpatienten: Auch das ist falsch, Conzelmann hat ihnen erfolgreich geholfen!

Die Staatsanwaltschaft kapitulierte, beantragte einen Freispruch und forderte gleichzeitig die Verurteilung wegen Verstoßes gegen das AMG (Arzneimittelgesetz). Sie behauptete: Conzelmann ist für den Schwarzmarkt verantwortlich. (Sie erinnern sich, so fing es an) Dieser Vorwurf war jedoch weder Bestandteil der Anklage, noch Gegenstand des Verfahrens gewesen, noch wurde ein solcher Sachverhalt überhaupt erörtert!!! Dies hielt den Richter Schultz nicht davon ab, den Arzt zu verurteilen!

 

 

Der Vorwurf: „Conzelmann war beseelt, zu heilen und zu therapieren.“

 

 

Das Motiv der Staatsanwaltschaft: Der eigentliche Vorwurf: „Conzelmann war beseelt, zu heilen und zu therapieren um jeden Preis, er nahm sogar finanzielle Verluste in Kauf, die ihm durch Urinkontrollen entstanden“. Dies wäre wohl ganz besonders verwerflich, zeige seine kriminelle Energie. Der Prozess entlarvte auch die polizeiliche Vernehmung von Zeugen. Immer wieder wurde klar, dass die Aussagen bei der polizeilichen Vernehmung gelogen waren. Als die Anwältin des Angeklagten nun eine Eidesstattliche Erklärung dem Gericht vorlegte, aus der hervorging, dass die Ermittlungsbeamten zu Falschaussagen aufgefordert hatten, reagierten Staatsanwältin Frau Gögge und Richter G. Schultz auf ihre Art. Richter Schultz führte aus: „Dies kann nicht gut ausgehen, da müsste jemand (z.B. die Ermittlungsbeamten) verurteilt werden.“ Deshalb!!! nahmen sie von der ihnen zur Kenntnis gebrachten Straftat - dies laut verkündend - einfach keine Kenntnis. Könnte ja nicht gut ausgehen! Soviel zur Wahrheitsliebe dieser Art von Juristen. Statt Straftaten zu verfolgen, verfolgen sie lieber Unschuldige, die ihnen nicht in den Kram passen. Dass sie sich dabei selber strafbar machen, scheint sie nicht zu kümmern. Das geltende Recht bedeutet also: Ärzte, die erfolgreich therapieren, die müssen ins Gefängnis. Auf der anderen Seite dürfen Staatsanwälte in Ausübung ihres Amtes Vereitelung von Strafverfolgung, Rechtsbeugung und anderes begehen. Das eben ist die Gerechtigkeit in diesem Staat, die Gleichheit vor dem Gesetz. Nebenbei gesagt, hat der BND die Heroingeschäfte der UCK in Süddeutschland mit möglich gemacht!

 

Arzt für Patienten haftbar?

 

Gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten ist Berufung eingelegt, so dass der Prozess nun vor das Landgericht geht. Sollte sich die Rechtsauffassung des Amtsgerichtes durchsetzen, so hat jeder Arzt die Verantwortung für das, was ein Patient mit ihm verschriebenen Medikamenten macht, sobald sie in seinem Besitz sind.

Dieser Prozess wird somit direkt alle Ärzte und alle Patienten betreffen. Zunächst die, welche Drogenpatienten haben, denn jeder von uns weiß, dass Drogenpatienten ihr Methadon weitergeben, klar, nicht alle, dennoch kommt es immer wieder vor. Aber auch von anderen Patienten hört man, dass sie die Tabletten der Nachbarin so gut finden etc.. Nun, als Arzt sind wir offensichtlich Freiwild der Justiz.

 

Ich appelliere an Eure Solidarität! Verbreitet dieses Flugblatt weiter, habt ihr Beziehungen zur Presse, so nutzt diese und setzt euch mit mir in Verbindung. Wir brauchen aktive Unterstützung, euer Engagement. Was wir auch brauchen, ist Geld, euer Geld. Macht eine Spende, seid nicht geizig, seid großzügig, die Anwaltskosten, Flugblattkosten, etc. gehen in die Tausende von Euro.

 

 

Konto: Berliner Volksbank, BLZ 100 900 00 Konto Nr.: 2004158000 Stichwort: Conzelmann

 

Solidaritätstreffen jeden Samstag um 10 Uhr in der

Arztpraxis Conzelmann, Luxemburger Str. 33, 13353 Berlin

 

 

Tel. Nr. 030/461 79 23 oder E-Mail: Conzelmann-Arzt@gmx.de

 

 

http://www.arztpraxis.online.cx   http://www.prozesstermine.online.cx/

 

Für euer Feedback wäre ich sehr dankbar. Schreibt oder mailt an die Arztpraxis Conzelmann:

 

 

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Ich protestiere gegen die Verfolgung des Arztes Wolfgang Conzelmann durch die Berliner Justiz. Er hat, durch seine Behandlung, erfolgreich Schwerst-Drogenabhängige geheilt. Er wurde verurteilt, weil Süchtige angeblich Teile ihres Ersatzstoffes auf dem Schwarzmarkt handelten. Statt Anerkennung - Strafe. Ich finde dieses Urteil empörend und beschämend. Ich fordere die sofortige Aufhebung dieses ungeheuerlichen Urteils!

Name                         Vorname       Anschrift                                           Tel. Nr.                  Unterschrift.

 

 

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Patienten- und Solidaritätskreis Arztpraxis Conzelmann

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