Heilende
Ärzte oder kriminelle Juristen?
Im
Juni/Juli 2001 stand der Arzt Wolfgang Conzelmann vor Gericht. Die Anklage
lautete auf Körperverletzung an seinen Drogenpatienten. Am 12.7.2001 wurde
er vom Amtsgericht Tiergarten von diesem Vorwurf aus rechtlichen und
tatsächlichen Gründen freigesprochen. In seinem Schlussplädoyer erhob der
Staatsanwalt, der selber Freispruch beantragt hatte, dann urplötzlich den
Vorwurf „Verstoß gegen das AMG“ (Arzneimittelgesetz) Das Gericht
verurteilte daraufhin den Arzt zu einem halben Jahr Gefängnis wegen angeblichen
Verstoßes gegen dieses Gesetz.
Vielleicht
kennen einige von Euch das Flugblatt: Karneval der Justiz? Für die
anderen hier kurz das Wichtigste. Der Arzt Wolfgang Conzelmann hat in den Jahren
1995, 1996 und 1997 sehr viele Drogenpatienten erfolgreich
behandelt.
Zunächst
einmal waren die meisten dieser Drogenpatienten polytoxikoman. Was ist
das? Auf deutsch übersetzt heißt es Mehrfachabhängigkeit und
bedeutet, dass ein Abhängiger eine Vielzahl von Suchtmitteln zu sich nimmt.
Es handelt sich also um die schwierigste Form der Sucht.
Die
meisten Ärzte behandeln Heroinsüchtige nicht. Sie befürchten, dass ihre
„normalen Patienten“ dann wegbleiben. Das Sozialverhalten der Drogenpatienten
schreckt sie ab. Der Arzt Conzelmann schickte diese Patienten dennoch nicht weg.
Er beschäftige sich mit ihrer Sucht, die in aller Regel eine
Mehrfachabhängigkeit war und half ihnen erfolgreich.
Viele
von euch kennen das „Methadon-Programm“. Dieses Programm ist vom Konzept
her ausschließlich für Abhängige, die nur eine Form der Abhängigkeit
haben, nämlich die von Heroin. Die ärztliche Behandlung besteht
darin, dass diese Patienten Methadon trinken. Im Gegenzug wird von ihnen
verlangt, dass sie keine anderen Drogen nehmen (Kein Beikonsum). Es wird
also ein Verhalten eingefordert, sozusagen als Voraussetzung einer
Substitution. Da viele polytoxikoman Erkrankte dies gar nicht schaffen, wird
mit dem Argument gekontert, dann sollte der Arzt sie ins Krankenhaus einweisen.
Wenn der Abhängige diese Einweisung jedoch nicht akzeptiert, dann bleibt nach
Meinung dieser Ärzte nur noch übrig, diese Patienten eben wegzuschicken.
Das
heißt, es wird nur die Heroinsucht behandelt, die Tablettensucht beispielsweise
wird als Willensproblem des Erkrankten abgetan. Er soll eben damit aufhören
(Abstinenz). Das Problem wird also nicht gelöst, es wird vielmehr die Lösung
vom Kranken moralisch eingefordert. Wenn du das nicht machst, bekommst du
kein Methadon; also Ersatzstoff als Belohnung. Durch diese Einforderung wird die
Behandlung der Polytoxikomanie ausgeklammert und die Ehrlichkeit von
vorne herein ausgeschlossen. Beikonsum gefährdet schließlich die
Methadonvergabe, die der Süchtige ja will. Er wird folglich versuchen, einen
Beikonsum zu vertuschen. Er wird versuchen, Urinkontrollen auszutricksen.
Eine
Suchtbehandlung ist jedoch nur im ehrlichen Dialog möglich. Es ist eine
intensive Überzeugungsarbeit nötig. Das Einwirken auf einen Abhängigen geht nur,
wenn dieser sich seelisch und argumentativ öffnet. Dies setzt Vertrauen voraus.
Der Arzt Conzelmann hat nun eine Methode entwickelt, die er als akzeptierende
Sozialtherapie bezeichnet. Aufgabe dieser Sozialtherapie ist es, den
Menschen in seiner Gesamtheit zunächst einmal anzunehmen, so wie er ist. Dieses
Annehmen heißt auch, sein Problem der Sucht anzunehmen. Mit Annehmen ist
gemeint, sich um eine Lösung zu kümmern.
Konkret
galt es, dem Süchtigen die Folgen seiner Sucht vor Augen zu führen, ihm klar zu
machen, dass ein Leben mit Drogen letztlich eskaliert und immer tiefer in den
„Sumpf der Szene“ führt. Letztlich ist die Lebenserwartung eines Polytoxikomanen
nicht sehr hoch. Sein Risiko, durch den „Stoff“ zu sterben, ist im Laufe einiger
Jahre gerechnet über 50%.
Mit
der Methode der akzeptierenden Sozialtherapie ist es gelungen, Sucht heilbar zu
machen.
Angeklagt
wegen Körperverletzung
Aber
anstatt, dass es für die Heilung der Suchtkranken Lob und Anerkennung gibt,
verurteilte die Berliner Justiz den Arzt zu einem halben Jahr Gefängnis.
Conzelmann
war angeklagt wegen Körperverletzung. Gemeint war, dass sich durch die
Behandlung der Zustand der Süchtigen verschlechtert hätte. Dem war aber nicht
so. Die Wahrheit ließ sich nicht verheimlichen. Selbst bei den von der
Staatsanwaltschaft ausgesuchten sogenannten Belastungszeugen,
(sicher
keine Musterpatienten), ergab sich, dass in keinem einzigen Fall eine
Verschlechterung der gesundheitlichen Situation des Abhängigen festzustellen
war. Selbst bei diesem Klientel (den „Belastungszeugen“), ergab sich eine
Heilungsquote von 25 % im Laufe weniger Monate. D.h., dass diese 25% am Ende der
Behandlung bei dem Arzt Conzelmann keine Ersatzstoffe mehr nahmen,
also wie es so schön heißt, „clean“ waren. Bei den anderen hatte sich ihr
Zustand gebessert. Der intravenöse Konsum (Spritzen) von Suchtmitteln war
reduziert, bis auf seltene Ausnahmen. Sie waren körperlich, seelisch und sozial
in einer besseren Verfassung, als zu Beginn der Behandlung. Daraufhin
beantragte der Staatsanwalt Freispruch vom Vorwurf der Körperverletzung aus
rechtlichen und tatsächlichen Gründen.
Absurd:
Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz
(AMG)
Gleichzeitig
beantragte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das
Arzneimittelgesetz (AMG). Dieser Vorwurf war nicht
Gegenstand der Anklage. Kein Zeuge wurde dazu befragt. Mit dem Vorwurf
„Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz“ ist gemeint, dass nach Meinung des
Gerichtes zwei Drogenabhängige Ersatzstoffe weitergegeben hätten. (Angeblich auf
dem „Schwarzmarkt“)
Die
Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens sah so aus, dass der Staatsanwalt in seinem
Schlussplädoyer (!) diesen neuen Vorwurf (Verstoß gegen das AMG)
aus dem Hut zog. Ein Vorwurf, zu dem zu fragen oder zu verhandeln peinlichst
vermieden wurde (sowohl vom Richter, als auch von der Staatsanwaltschaft).
Also ein Interesse an einer Sachaufklärung, was eigentlich Aufgabe dieses
Prozesses sein sollte, wurde vermieden, absichtlich vermieden. Beweise
wurden erst gar nicht angeführt. Dieser Vorwurf (Verstoß gegen das AMG) war
bereits im Jahre 1997 erhoben worden und damals von der Staatsanwaltschaft
selber eingestellt worden. Der Arzt wird für Handlungen von Patienten
verantwortlich gemacht, auf die er keinerlei Einfluss hat. Das bedeutet, dass
ein Arzt die Verantwortung dafür übernehmen muss, wenn irgend ein Patient
Medikamente nicht sachgemäß verwendet!!
Zur
Begründung für die Verurteilung sagt der Staatsanwalt: „Conzelmann war weit
entfernt von der „Schulmedizin“.“ (Hat denn die „Schulmedizin“ das Problem der
Sucht gelöst??) Er wirft dem Arzt vor, Zitat: „Er war beseelt zu heilen und
zu therapieren um jeden Preis“. Dass er als Arzt auch noch in Kauf nahm,
durch die Urinkontrollen Verlust gemacht zu haben und dennoch Süchtige zu
behandeln, wurde von der Staatsanwaltschaft so bewertet: Der angeklagte Arzt ist
ein „überzeugter Rechtsbrecher jenseits der „Schulmedizin“, der um der Hilfe
Willen handelt“. Alles wörtliche Zitate!!!
E-Mail:
Conzelmann-Arzt@gmx.de
Homepage:
http://www.conzelmann.online.cx
Besser
noch: Macht mit, kommt vorbei zu den Samstags – Treffen, jeweils
um 10 Uhr in der Arztpraxis Conzelmann.
Für
euer Feedback wäre ich sehr dankbar. Schreibt oder mailt an die Arztpraxis
Conzelmann:
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Ich
protestiere gegen die Verfolgung des Arztes Conzelmann durch die Berliner
Justiz. Conzelmann hat sich auf dem Gebiet der Suchtbehandlung erfolgreich um
Schwerstabhängige gekümmert. Er wurde verurteilt, weil Süchtige angeblich Teile
ihres Ersatzstoffes auf dem Schwarzmarkt handelten. Statt Anerkennung Strafe.
Ich finde dieses Urteil empörend und eine Schande. Ich fordere die sofortige
Aufhebung dieses ungeheuerlichen Urteils!
Name
Vorname
Anschrift
Tel. Nr.
Unterschrift.
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Ich
mache mit und komme am Samstag zum Patienten -
und Solidaritätskreis Conzelmann
Ja
☺
Nein
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