Streng geheim
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Neulich zeigte mir ein Patient eine Ladung der Kripo. Er
sollte bekunden, ob ein Radiologe, dem Abrechnungsbetrug vorgeworfen wird,
seine Leistungen richtig erbracht habe. Diesen Radiologen kenne ich als
korrekt, freundlich, zuverlässig und sachlich orientiert. Der Vorwurf eines
Ex-Angestellten hatte die Polizeiaktion ausgelöst. Polizeiaktion hieß,
Großaufgebot von Beamten in der Praxis, Beschlagnahmungen etc.
Irgendwie kam mir das Ganze sehr bekannt vor. Am 17.
Dezember 1997 durfte ich diese Art der „Arzt-Betreuung“ selber erleben. Ich
habe in diversen Flugblättern dazu den Hintergrund erläutert. Immer mehr Ärzte
machen jedoch inzwischen ihre eigenen Erfahrungen mit unserem sogenannten
„Rechtsstaat“. Und diese Entwicklung ist noch nicht zu Ende. Offene ehrliche
Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen Realität ist die einzige
Möglichkeit, um eine Umkehr der Verhältnisse zu bewirken.
Einmischung
in die Arzt-Patienten-Beziehung.
Diese Einmischung erfolgt nicht nur über die finanzielle
Schiene: Was darf ein Patient kosten? Welche Medikamente darf er bekommen? Wie
viel ärztliche Zuwendung wird bezahlt?
Mit den DMP’s (Disease Management-Programmen) wird detailliert
vorgeschrieben wie die Therapie auszusehen hat. Dass durch bürokratische
Schreibereien die Patientenversorgung verbessert wird, ist Unfug. Die
Einmischung in ärztliche Therapie ist am krassesten ausgeprägt bei der
Behandlung von Drogenpatienten. Die BtmVV regelt z.B., dass sich ein
Drogenpatient auch am Wochenende in Behandlung begeben muss. In der Konsequenz
dieser Verpflichtung wird dem Arzt das Recht auf ein freies Wochenende
abgesprochen. (Dass diese Arbeit bezahlt würde ist natürlich eine Illusion,
weil hier - wie ich selber erleben durfte - prompt der Vorwurf der
Unwirtschaftlichkeit erhoben wird.)
Wer Drogenpatienten
hilft, kommt ins Visier der Staatsanwaltschaft, sobald er die ausgetretenen
Pfade der Methadonbehandlung - gemäß NUB - überschreitet. In der Suchttherapie
hat bisher noch keiner den „Stein der Weisen“ gefunden. Die Problematik ist zu
different, um mit einem einheitlichen „Standartkonzept“ erfolgreich zu sein.
Andererseits habe ich die Erfahrung gemacht, dass Sucht heilbar ist. Dies ist
allerdings ein mühsamer und steiniger Weg für Arzt und Patient.
Ich erlaube mir, meine eigene Erfahrung mitzuteilen. Ich
gehöre zu den Ärzten, die noch naiv genug sind, mehr den menschlich-ärztlichen
Aspekt als den finanziellen im Vordergrund zu sehen. In den Drogenpatienten sah
ich zuallererst Hilfe suchende Menschen. Ich machte mir die Mühe, mich mit
jedem einzelnen auseinander zusetzen. Ich begann das, was ich Motivationsarbeit
nenne. Es kamen immer mehr Junkies zu mir. Die meisten waren polytoxikoman,
d.h. dass sie riegelweiße Tabletten und anderes zu sich nahmen, finanziert war
dieser Gebrauch in aller Regel durch Kriminalität. Zur Behandlung der Polytoxikomanie
gibt es weltweit - zum Beispiel bei der Suche im Internet - keine nennenswerte
Literatur. Es gibt kein Konzept für eine schlüssige ambulante Behandlung.
Das Elend dieser Menschen direkt vor Augen, entwickelte
ich das Konzept der „akzeptierenden Therapie“ für polytoxikoman Süchtige.
Dieses Konzept basierte auf permanenter Motivationsarbeit und Einwirkung auf
die sozialen Bindungen. Ferner benutzte ich tiefenpsychologische Methoden wie
„assoziatives Zeichnen/Malen“ mit anschließender Interpretationsanalyse. Ich
problematisierte auch die kriminellen Verhaltensmuster, die in Drogenkreisen
üblich sind, wie: Klauen, Rezepte fälschen, lügen etc. Ziel der Therapie war
Umbau der Persönlichkeit der Süchtigen, sie zu entkriminalisieren und die
Gesellschaft zu schützen. Durch meine Arbeit habe ich zahlreiche
Heroinsüchtige und an Polytoxikomanie erkrankte aus ihrer Sucht herausgeholt,
sie sind erfolgreich den Weg in ein drogenfreies Leben gegangen. Mein Ziel
war baldest möglich Drogenfreiheit zu erreichen. Dieser Weg ist
auch von Niederlagen begleitet. Im Ergebnis zählt das, was langfristig
herauskommt. Inzwischen ist der Gedanke, dass Sucht bei Menschen
unterschiedliche Konzepte und unterschiedliche Formen der Akzeptanz benötigt,
nicht mehr eine Außenseiterposition. Dies zeigt sich z.B. an dem Heroinprojekt,
welches nun endlich umgesetzt wurde. Hier ist der Begriff
„Schwerstabhängigkeit“ lediglich auf die Abhängigkeit von einem Stoff,
dem Heroin, bezogen. Dies, im Gegensatz zur Mehrfachabhängigkeit, meines
Klientels. Soviel zur Vorgeschichte und zu mir.
Meine hier skizzierte Arbeit war der Drogenpolizei ein
Dorn im Auge. Im Sommer 1997 schrieb ein KHK (Kriminalhauptkommissar) Paul,
dass er die Absicht habe, meine Praxis deshalb zu durchsuchen.
Das Verfolgungsszenario fing an mit dem Vorwurf „Verstoß gegen das AMG
(Arzneimittelgesetz)“. Dieses, heimlich durchgeführte, Ermittlungsverfahren
wurde von der Staatanwaltschaft selber eingestellt, weil absurd. Dafür fielen
sie dann 1997 über die Praxis her und fantasierten etwas von
„Abrechnungsbetrug“ begründet mit – Zeitungsartikeln -!!(über
Chipkartenmissbrauch)
Was wollten sie damit? Patienten terrorisieren? Die Praxis
schädigen?? Klar, das haben sie erreicht, den Vorwurf beweisen? Nein, die
Patienten widerlegten diese Intrige: Conzelmann ist kein Betrüger. Also,
Vorwurf einstellen, neue Anklage, diesmal: Körperverletzung: „Er hat seine
Drogenpatienten süchtig gemacht“. Die Verhandlung im Sommer 2001 ergab aus dem
Munde der, als Belastungszeugen geladenen Drogenpatienten: Auch das ist falsch,
Conzelmann hat ihnen erfolgreich geholfen!
Die Staatsanwaltschaft kapitulierte, beantragte einen Freispruch und forderte gleichzeitig die Verurteilung wegen Verstoßes gegen das AMG (Arzneimittelgesetz). Sie behauptete: Conzelmann ist für den Schwarzmarkt verantwortlich. (Sie erinnern sich, so fing es an) Dieser Vorwurf war jedoch weder Bestandteil der Anklage, noch Gegenstand des Verfahrens gewesen, noch wurde ein solcher Sachverhalt überhaupt erörtert!!! Dies hielt den Richter Schultz nicht davon ab, den Arzt zu verurteilen!
Der Vorwurf:
„Conzelmann war beseelt, zu heilen und zu therapieren.“
Das Motiv der Staatsanwaltschaft: Der eigentliche Vorwurf: „Conzelmann war beseelt, zu heilen und zu therapieren um jeden Preis, er nahm sogar finanzielle Verluste in Kauf, die ihm durch Urinkontrollen entstanden“. Dies wäre wohl ganz besonders verwerflich, zeige seine kriminelle Energie. Der Prozess entlarvte auch die polizeiliche Vernehmung von Zeugen. Immer wieder wurde klar, dass die Aussagen bei der polizeilichen Vernehmung gelogen waren. Als die Anwältin des Angeklagten nun eine Eidesstattliche Erklärung dem Gericht vorlegte, aus der hervorging, dass die Ermittlungsbeamten zu Falschaussagen aufgefordert hatten, reagierten Staatsanwältin Frau Gögge und Richter G. Schultz auf ihre Art. Richter Schultz führte aus: „Dies kann nicht gut ausgehen, da müsste jemand (z.B. die Ermittlungsbeamten) verurteilt werden.“ Deshalb!!! nahmen sie von der ihnen zur Kenntnis gebrachten Straftat - dies laut verkündend - einfach keine Kenntnis. Könnte ja nicht gut ausgehen! Soviel zur Wahrheitsliebe dieser Art von Juristen. Statt Straftaten zu verfolgen, verfolgen sie lieber Unschuldige, die ihnen nicht in den Kram passen. Dass sie sich dabei selber strafbar machen, scheint sie nicht zu kümmern. Das geltende Recht bedeutet also: Ärzte, die erfolgreich therapieren, die müssen ins Gefängnis. Auf der anderen Seite dürfen Staatsanwälte in Ausübung ihres Amtes Vereitelung von Strafverfolgung, Rechtsbeugung und anderes begehen. Das eben ist die Gerechtigkeit in diesem Staat, die Gleichheit vor dem Gesetz. Nebenbei gesagt, hat der BND die Heroingeschäfte der UCK in Süddeutschland mit möglich gemacht!
Arzt für Patienten haftbar?
Gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten ist Berufung
eingelegt, so dass der Prozess nun vor das Landgericht geht. Sollte sich die Rechtsauffassung des Amtsgerichtes
durchsetzen, so hat jeder Arzt die Verantwortung für das, was ein Patient mit
ihm verschriebenen Medikamenten macht, sobald sie in seinem Besitz sind.
Dieser Prozess wird
somit direkt alle Ärzte und alle Patienten betreffen. Zunächst die, welche
Drogenpatienten haben, denn jeder von uns weiß, dass Drogenpatienten ihr
Methadon weitergeben, klar, nicht alle, dennoch kommt es immer wieder vor. Aber
auch von anderen Patienten hört man, dass sie die Tabletten der Nachbarin so
gut finden etc.. Nun, als Arzt sind wir offensichtlich Freiwild der Justiz.
Ich appelliere an
Eure Solidarität! Verbreitet
dieses Flugblatt weiter, habt ihr Beziehungen zur Presse, so nutzt diese und
setzt euch mit mir in Verbindung. Wir brauchen aktive Unterstützung,
euer Engagement. Was wir auch brauchen, ist Geld, euer Geld. Macht eine Spende, seid nicht
geizig, seid großzügig, die Anwaltskosten, Flugblattkosten, etc. gehen in die
Tausende von Euro.
Tel. Nr. 030/461 79 23 oder E-Mail: Conzelmann-Arzt@gmx.de
Für euer
Feedback wäre ich sehr dankbar. Schreibt oder mailt an die Arztpraxis
Conzelmann:
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Ich protestiere gegen die
Verfolgung des Arztes Wolfgang Conzelmann durch die Berliner Justiz. Er hat,
durch seine Behandlung, erfolgreich Schwerst-Drogenabhängige geheilt. Er
wurde verurteilt, weil Süchtige angeblich Teile ihres Ersatzstoffes auf
dem Schwarzmarkt handelten. Statt Anerkennung - Strafe. Ich finde dieses
Urteil empörend und beschämend. Ich fordere die sofortige Aufhebung dieses
ungeheuerlichen Urteils!
Name Vorname
Anschrift Tel. Nr.
Unterschrift.
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