Zurück

Verbrecherstaat oder Demokratie?

 

Eine provokative Frage? Viele denken an Kohl, aber bei Betrachtung des Drogenproblems wird dies noch deutlicher.

Eine Gesellschaft in der man Bier trinkt, Zigaretten raucht, und sich als nicht süchtig deklariert! Süchtig, ist immer der andere, der Junkie, der Kiffer, der Illegale. Diese Einstellung kennzeichnet das Problem. Die Ursache liegt jedoch in der Gesellschaft. („Westimport“ Made in USA.)

Sucht macht kaputt

Die Sucht hat eine Doppelfunktion. Zum einen gibt sie einen Sündenbock ab. Man ist ja besser; selber kein Junkie. Zum anderen, verfangen sich gerade junge Menschen in dem „Lustgestrüpp“ Drogen. Schon bald sind sie abhängig. Anstatt sich kritisch mit ihrer Situation und der Gesellschaft auseinander zusetzen, sind sie als Widerstandpotential gegen gesellschaftliche Missstände nicht mehr zu gebrauchen. Dem Staat nützt also das Suchtproblem. Daher sein Interesse Ärzte anzugreifen, die genau dieses Problem erfolgreich lösen. Das Beispiel:

Staat contra Conzelmann

Conzelmann ist einer, der seine eigene Meinung, seinen eigenen Kopf hat. Conzelmann ist unbeugsam, deshalb wollen sie ihn beseitigen. Sie scheuen dabei vor nichts zurück. Der Terror hat Tradition. Sie haben ihre eigene perverse Methode entwickelt. Ihr Problem: Wie kriminalisiere ich jemanden, der die Gesetze dieses Staates einhält: Antwort - man stellt die Wahrheit auf den Kopf. Beispiel für die Schamlosigkeit dieser verbrecherischen Methode:

Im September 1995 stellte Wolfgang im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes einen Leichenschein aus. Dieser ist als Sterbeurkunde von den Hinterbliebenen zu bezahlen. Wolfgang nahm statt 90 DM nur 60 DM (verschenkte also 30 DM)

Dies (zuwenig Geld zu nehmen!!) wurde als Bereicherung und Erpressung deklariert. Absurd!! Um diesen Vorwurf zu begründen missachtete man die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Das Gesetz (GOÄ), wurde durch eine angebliche Falschauskunft bei der Ärztekammer ersetzt. Sollte der Jurist nicht die Gesetze selber kennen??! Peinlich! Die Anklage endete in einem Freispruch, dennoch sind bis heute Anwaltskosten sowie notwendige Aufwendungen nicht bezahlt. Zum Vorwurf der Rechtsbeugung billigte das Kammergericht Berlin dieser Art Juristen Leichtfertigkeit im Umgang mit dem Gesetz zu, um sie dadurch vor einer Anklage zu retten. Nun wendet dieselbe Seilschaft der Staatsanwaltschaft I, bzw. die Abteilung 241 wieder genau diese Methode an. Worum geht es?

Wolfgang ist als Praktischer Arzt im Wedding niedergelassen. Er lehnte Drogenpatienten nie ab, sondern akzeptierte sie als Patienten. Die meisten nahmen Heroin, Kokain, Rohypnol, Diazepam, Alkohol, Methadon, Codein, einfach alles und zwar in hoher Dosis. Sie waren teilweise 10, 15 Jahre oder länger drauf. Die Ehrlichkeit dieser Menschen und ihr Therapiewunsch war unterschiedlich. Es gab auch solche, die in der Arztpraxis klauten, die sich vor der Praxis im Dreck wälzten und auf den Arzt schimpften, wenn sie nicht bekamen was sie wollten. Ein schwieriges Publikum.

Das Therapeutische Konzept: Akzeptierende Therapie

Die Behandlung eines Drogenpatienten ist nur möglich, wenn man seine Mitarbeit hat. Diese Menschen kamen aus unterschiedlichen Motiven. Ein Teil wollte ehrlich aufhören, ein Teil war ambivalent - wollte heute so, morgen anders. Ein Teil war einfach unehrlich und verlogen. Es ist nicht Aufgabe des Arztes über diese Menschen zu richten. Es gilt ihnen soviel Hilfe wie möglich zu geben (im Rahmen der bestehenden Gesetze). Diese Menschen haben nicht nur ein Problem, das der Sucht, sondern auch eines der Illegalität. Schritt eins der Therapie: Substitution mit legalen Ersatzstoffen, in einer Dosis die ärztlich besprochen wurde.

Prinzipiell lässt sich die Therapie in 2 Phasen einteilen.

Phase I                       Stabilisierung und Einbindung des Patienten auf dem gewohnten Niveau unter Verzicht auf illegale Drogen (Heroin, Kokain), respektive bereits gewisse Reduzierung.

Phase II          Reduktion der Ersatzstoffe und Neugewinnung seiner Persönlichkeit. Berufliche und soziale Integration.

Um diese Therapie durchzuführen ist Voraussetzung, dass der Patient

                                               1) regelmäßig in der Praxis erscheint und

2) dass sich ein Vertrauensverhältnis entwickelt.

Erst im Rahmen dieses Vertrauensverhältnisses kann sich eine medikamentengestützte Therapie entfalten. Der Drogenpatient ist nicht vergleichbar mit einem normalen Patienten, der sich an ärztliche Anweisungen hält. Dieses gewünschte Verhalten muss erst erarbeitet werden. Der Drogenpatient ist primär von seiner Sucht definiert. Eine ärztliche Vorgabe der Dosis, die er nicht akzeptiert wird ignoriert. Er besorgt sich das Erwünschte anderweitig, mittels Chipkarte, andere Ärzte, oder eben illegal.

Also steht im Vordergrund aller Bemühungen die ärztliche Überzeugungsarbeit (Motivationsarbeit). Dies geschah in der Arztpraxis Conzelmann. Jeder neue Drogenpatient hatte ein Aufnahmegespräch zu führen (Anamnese). Danach wurde der Verlauf der Therapie besprochen. Es fand eine umfangreiche Aufklärung statt. Auch jeder weitere zukünftige Kontakt war ein direkter Arzt/Patienten-Kontakt. (Keine Rezeptvergabe über eine Arzthelferin.) Es ging jedes mal um den konkreten Verlauf der Therapie zwischen den Kontakten. Der Patient hatte darüber Aufzeichnungen zu machen, bezüglich eines  eventuellen Beikonsums, sowie seiner Entzugssituation und seiner seelischen Verfassung (Stimmung). All dies wurde jedes Mal ausführlich besprochen einschließlich der therapeutischen Einwirkung zur Stabilisierung bzw. Reduktion von Substitutionsmitteln. Zusammengefasst möchte ich dies als „Akzeptierende Therapie“ bezeichnen. Sie ist ein Spagat zwischen der Bereitschaft des Abhängigen und dem Ziel der Abstinenz.

Was wurde erreicht?

1)      Verbesserung der körperlichen Auswirkungen der Sucht, z.B. Behandlung von Abszessen etc..

2)      Seelische Betreuung, Stabilisierung. Weniger Kriminalität. Weniger Sekundärkrankheiten (HIV, Hepatitis C).

3)      Akzeptanz der therapeutischen Beziehung, dann Mitarbeit, Reduktion der Sucht- und Ersatzmittel.

4)      Heilung der Sucht.

Die hier beschriebenen Behandlungsstandards sind weit über dem Niveau des von anderen Ärzten praktizierten Verhaltens. Demzufolge wurde, gemessen an der Erfolgsquote ambulanter als auch stationärer Therapien anderer Ärzte, dieses Maximalziel überdurchschnittlich häufig erreicht.

Justiz: Therapie gleich Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft I. störte, dass hier Junkies effektiv geholfen wurde. Sie wollten jedoch nicht gleich die Katze aus dem Sack lassen. Also ging man nach dem Motto vor: Es war einmal ein Schwein das wollte keines sein und versuchte seine Absicht zu verbergen. Man hatte förmlich nichts gegen Conzelmann in den Händen. Man behauptete einfach den Vorwurf „Chipkartenbetrug“ und die Intrige nahm ihren Lauf. Beweismittel: Zeitungsartikel!! (kein Witz) Mit diesem wahrhaft „juristisch begründeten Verdacht“ machte man sich über die Praxis, die Wohnung und die Patienten her. Man fand was man insgeheim suchte: Zurückgebrachte Substitutionsrezepte ordentlich abgeheftet. Grob wahrheitswidrig und ihre Absicht verschleiernd erklärte die Staatsanwältin Frau Sabine Schultze dies zum „Zufallsfund“.

Bezüglich des „Abrechnungsbetruges“ bot die Staatsanwaltschaft Einstellung gegen Zahlung von 3000 DM an. Aber Conzelmann ist kein Betrüger und lässt sich auf solche „Angebote“ nicht ein.

Die Substanz des Betrugsvorwurfes (ursprünglich angeblich Chipkartenmissbrauch) wurde auf Drogenpatienten reduziert. Man verdrehte in bekannter Weise (siehe Leichenschau) die Gebührenordnung, bzw. man legte Drogenpatienten gefälschte Protokolle vor, die sie zu unterschreiben hatten.

Körperverletzung: Missbrauch des Gesetzes

Zunächst einige Fakten deutlich ausgesprochen:

1)    Heroin, Kokain -  innerhalb bestimmter Dosisbreite - hinterlässt selbst nach Jahrzehnten des exzessiven i.V. Konsums keine nachweisbaren körperlichen Schäden.

2)    Rohypnol alleine genommen, ist selbst in Höchstdosis ungeeignet einen Suizid zu begehen. Bei Mischkonsum allerdings ändert sich das psychische Verhalten. Todesfälle werden beschrieben. Körperliche Langzeitschäden sind jedoch selbst bei Mischkonsum über Jahrzehnte nicht nachweisbar. Der Schaden des Drogenkonsums entsteht primär durch die Illegalität. Der Stoff ist nicht rein. Konzentration? Beimengungen diverser Art. Die Applikation ist nicht fachgerecht, so dass Überdosierungen oder Intoxikationen, z.B. durch Lidocainbeimengungen, tödlich verlaufen können.

3)    Nikotin – gesellschaftlich akzeptiertes Suchtmittel. 70 000 Tote pro Jahr, alleine in der BRD. Näheres unter: www.rauchen.de.

4)    Alkohol - gesellschaftlich akzeptiertes Suchtmittel. Verbrauch z.B. 123 Liter Bier pro Kopf pro Jahr. 2,5 Millionen in der BRD  alkoholabhängig erkrankt.

Wie reagiert hier die Justiz? In Deutschland gibt es keine Ermittlungen gegen die Tabakindustrie, den Tabakhandel, den Tabakverkäufer. Ebenso verhält es sich bei Alkohol. Der Staat beteiligt sich über den Einzug der Steuer als Nutznießer von tausendfachem Mord und millionenfacher Körperverletzung. Um es klarzustellen der Konsument von Tabak oder Alkohol ist primär selbst verantwortlich für seinen Konsum. (Dies ist beim Passivrauchen bereits nicht mehr der Fall). Die staatliche Duldung der Werbung für Suchtmittel, ist eine Duldung zur Auforderung von Straftaten.

Vor dem Gesetz alle gleich?

Denkste - Nikotin, Alkohol - obwohl tödliche Folgen und schwere körperliche Schäden unstrittig sind: Keine Ermittlungen, keine Anklage, im Gegenteil der Staat verdient mit. Ist die Industrie tabu? Oder säuft, raucht Herr Staatsanwalt selber? Bei Drogentherapie jedoch werden Ärzte, die hier helfen, immer wieder vor Gericht gestellt, um ihre Arbeit zu kriminalisieren.

Die Arbeit von Conzelmann hat dazu beigetragen Menschen aus der Illegalität heraus einer Therapie zuzuführen. Hat also ihren gesundheitlichen und geistigen Zustand gebessert.

Die innere Verlogenheit

Vergewärtigen wir uns, dass die Staatsanwaltschaft Körperverletzung, wie die der Nikotinvergiftung etc., durchgehen lässt, sich durch ihre Untätigkeit mitschuldig macht. Vergewärtigen wir uns wie die Staatsanwaltschaft mit Junkies umgeht. Diese Staatsanwaltschaft gibt vor sich um die „körperliche Unversehrtheit“ der Drogenpatienten zu kümmern. Dies ist ein Witz. Mal abgesehen davon, dass Körperverletzung durch Therapie nicht vorlag. (Nebenbei: Auch ein Drogenpatient hat das Recht über seinen Körper frei zu entscheiden, bis hin zum Entschluss sich das Leben zu nehmen oder sonst irgendwie sich zu verstümmeln.)

Da, wo jedoch Körperverletzung durch Suchtmittel wie Nikotin oder Alkohol vorliegt, wird geschwiegen. Schlimmer noch Politik und Justiz begehen ständig Körperverletzung bis hin zur „Produktion von Drogentoten“. Die Begründung dieser Behauptung ergibt sich aus den Tatsachen. 1999 gab es einen neuen Rekord an Drogentoten. Schleswig-Holstein 48.1% mehr, Berlin 28,1% mehr Drogentote (Ausnahme Hamburg auf Grund seiner liberaleren Drogenpolitik). Dies ist die Folge der BtMVV von 1998. Bleibt die Frage ob hier Dummheit oder Absicht ursächlich waren. Viele Drogenpatienten haben dafür sterben müssen. Es wird klar, der Justiz geht es nicht um das vermeintliche Wohl der Junkies. Interessiert sie denn das Wohl der „Normalen Patienten“ so wenig, dass sie den tausendfachen Mord mittels Nikotin und Alkohol ignoriert oder ist es die abgrundtiefe innere Verlogenheit, dass sie hier nicht erkennt, nicht erkennen will. Sind Tabak- und Spirituosenindustrie tabu? Sind Ärzte Freiwild? Die repressive Linie von 1998 setzt sich auch in den Ermittlungen gegen Conzelmann fort. Hier geht es nicht um die Verschreibung bestimmter Substitutionsmittel. (Dies ist eine übliche Praxis, selbst vom inzwischen verstorbenen KV Vorsitzenden Dr. Raudszus praktiziert – hier allerdings ohne therapeutische Betreuung.)

Es geht darum eine bestimmte Form der Therapie zu bekämpfen, gemeint ist die “Akzeptierende Therapie“ bzw. niedrigschwellige Substitution (auch mit Codein). Der Angriff gegen Conzelmann ist also ein Angriff gegen eine erfolgreiche Form von Suchttherapie. Viele von Euch mögen denken, dass sich durch die Rot-grüne Regierung die Drogenpolitik verbessert hätte. Teilweise ist das Gegenteil der Fall, wobei hier ursächlich nicht Frau Fischer oder Frau Nickels verantwortlich sind, sondern der zum Teil unveränderte Verwaltungsapparat. (z.B. NUB Richtlinien).

Es gibt nichts Gutes außer man tut es.

Widerstand fängt an mit kritischen Fragen:

Wo bleibt eine Anklage gegen diesen Staat, gegen die Tabakindustrie, gegen die Spirituosenindustrie. Wo? Ist die Gesundheit dieser Bürger nichts wert?

Ist der Staat am Heroingeschäft beteiligt? Hat er Interesse am Fortbestand dieses Systems der Dealer? Polizisten schauen gelassen zu, wenn Dealer Geschäfte machen. Gelegentliche Verhaftungen dienen dazu den Preis der Ware hoch zu halten.

Geht man deshalb gegen Ärzte vor, die sich mit Erfolg der Junkies und ihrer Sucht annehmen. Man redet von Körperverletzung, wenn diese Abhängigen ihre „Ersatzmittel“ legal bekommen. Wenn versucht wird sie in eine Therapie einzubinden und sie aus dem Elend zu holen, denn redet man von Körperverletzung. Dieser Staat der sich einen Dreck um die Abhängigen, um die Junkies kümmert, dieser Staat heuchelt Anteilnahme. Die Verlogenheit dieses Systems ist enorm, ihre verschissenen Hirne müssen wir mit der Wahrheit konfrontieren. Sie, die Hunderte von Toten auf dem Gewissen haben, spielen sich als der Anwalt der Junkies auf. In heuchlerischer Manier behaupten diese Täter am Wohl der Drogenpatienten interessiert zu sein. Sie, welche verhaften, aburteilen und Drogentote in Kauf nehmen, sie gehen gegen die vor, welche diesen Drogenpatienten helfen, gegen den Arzt Conzelmann.

Sie, welche kein Konzept haben, höchstens das Konzept des Todes, der Repression, Sie beschuldigen den Arzt und Therapeuten Conzelmann der Körperverletzung, der Körperverletzung begangen durch Rezepte auf denen Substitutionsmittel verordnet wurden.

Sie hat Tradition, diese Methode. Derjenige der Drogenpatienten heilt begeht Körperverletzung, behaupten die Juristen. Haben sie keine Ahnung? Woher diese Feindseligkeit? Hier wird Hilfe, Großzügigkeit, Arbeit, Edelmut bestraft, kriminalisiert. Derjenige welcher ärztliche Leistung verschenkt, ist ein Betrüger, behaupten die Juristen. Derjenige welcher sich der Drogenpatienten annimmt, ist ein Körperverletzer, behaupten die Juristen.

Es gibt viele Arten des Terrors, man kann Menschen schlagen, man kann sie beleidigen, man kann sie ermorden. Was für eine Art von Verbrechen ist aber dieses, wenn man Gesetze nimmt, als Vertreter des Gesetzes, und genau mit diesen Gesetzen das Recht beugt.

Es gibt viele Arten von Verbrechen. Welche Art von Verbrechen ist dieses, wenn man als Jurist bewusst Gesetze verdreht, wenn man bewusst diese Macht benutzt um gegen demokratische und fortschrittliche Menschen vorzugehen.

 

Ihr, die Ihr das Problem begriffen habt und wisst, was Solidarität ist, ruft an, kommt vorbei. Jeder Anruf, jede Unterstützung zählt. Lasst uns ein basisorientiertes Tribunal gegen die herrschende Drogenpolitik organisieren.

Dies ist die Botschaft an Euch, verbreitet sie.

Arztpraxis Conzelmann,  Luxemburger Str. 33,  13353 Berlin

E-Mail: Conzelmann-Arzt@gmx.de              Tel.: 030/4617923

 

Zurück zum Seitenanfang

Diese Seite wurdemal besucht.