Halt!
Das
ist kein normales Flugblatt bzw. keine der üblichen E- Mails, die Euch etwas
aufschwatzen oder online halten soll. Hier wird kein tausendmal gehörtes Thema
behandelt. Versucht es durchzulesen und es nicht einfach genervt abzutun. Hier stimmt
der Satz: das geht alle an. Denn einen guten Arzt und einen Freund in der Not,
den braucht ihr alle.
Deutschland - Verbrecherstaat oder Demokratie?
Zur
Zeit fällt bei dieser Frage wohl den meisten das System Kohl oder der mit Lügen
gerechtfertigte Angriffskrieg gegen Jugoslawien ein, doch es gibt einen viel
besseren Ausgangspunkt, um diese provokante Frage zu beantworten und das ist
die Drogenpolitik in diesem Land.
Wer
Alkohol trinkt und raucht gilt in dieser Gesellschaft als normal und wird nicht
als süchtig angesehen. Süchtig, das sind andere. Das sind Junkies, Kiffer,
faule Tölpel, Illegale, d.h. Außenseiter. Der Staat nutzt dennoch jede
Gelegenheit, gegen moderne Suchtheilmethoden anzukämpfen und ignoriert
Erfolgsmodelle aus anderen europäischen Staaten. Das verwundert. Scheinbar soll
gar nicht erst versucht werden, Suchtkranken aus ihrer Notlage zu helfen. Woran
kann das liegen?
Sucht
macht kaputt. Doch nicht nur das. Sucht erfüllt auch eine Funktion. Wer gerät
in Schwierigkeiten mit Drogen? Vor allem junge Menschen. Solche, die sich
vielleicht noch nicht einordnen können oder es nicht wollen. Solche, die in der
Gesellschaft nicht so gut zurechtkommen wie andere. Menschen, die nach etwas
suchen, das ihnen ihr Umfeld nicht bieten kann. Eine Erfüllung in irgendeiner
Form.
Doch
die Sucht verbaut ihnen genau diese Erfüllung. Anstatt sich kritisch mit ihrer
Situation und der Gesellschaft auseinandersetzen zu können, sind sie infolge
ihrer Sucht nicht mehr imstande, potentiellen Widerstand gegen gesellschaftliche
Mißstände zu leisten. Und hier wird der Nutzen für den Staat erkennbar. Daher
rührt also sein Interesse, Modelle und Ärzte zu sabotieren, die genau dieses
Problem lösen wollen.
Staat contra Conzelmann
Wolfgang
Conzelmann ist so ein Arzt und Mensch. Einer, der seinen eigenen Kopf hat und
ihn durchsetzt. Er ist unbeugsam, deshalb wird er von öffentlicher Seite
drangsaliert. Vor nichts scheuen Polizei und Staatsanwaltschaft dabei zurück.
Dieser Terror hat inzwischen Tradition. Eine perverse Methode wird hierbei
verwandt: Wie kriminalisiert man jemanden, der die Gesetze dieses Staates
einhält? - Man stellt die Wahrheit auf den Kopf!
Ein
Beispiel für die Schamlosigkeit dieser Vorgehensweise: Im September 1995
stellte Wolfgang Conzelmann im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes
einen Leichenschein aus. Dieser ist als Sterbeurkunde von den Hinterbliebenen
zu bezahlen. Conzelmann ließ sich statt der regulären 90 DM nur 60 DM bezahlen,
erließ den Trauernden also ein Drittel der Summe. Diese kleine finanzielle
Hilfe für die Hinterbliebenen, denen bei einem Todesfall ohnehin große Ausgaben
für die Beerdigung bevorstehen, wurde später demselben Arzt als Bereicherung
und Erpressung vorgeworfen. Um diesen Vorwurf zu begründen, mißachtete man die
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Dieses Gesetz wurde durch eine angebliche
Falschauskunft bei der Ärztekammer ersetzt. Sollte der Staatsanwalt nicht die
Gesetze selbst besser kennen?
Die
Anklage endete selbstverständlich mit einem Freispruch, dennoch sind bis heute
die entstandenen Anwaltskosten sowie notwendige Aufwendungen nicht bezahlt,
obwohl der Staat dazu gemäß Strafprozeßordnung verpflichtet ist (§467 Abs.1
StPO). Als Wolfgang Conzelmann im Zuge des Freispruchs der Staatsanwalt
Rechtsbeugung vorwarf, entschied das Kammergericht Berlin, daß es sich
lediglich um Leichtfertigkeit im Umgang mit dem Gesetz gehandelt habe und nicht
etwa um eine vorsätzliche Verdrehung der Tatsachen, was die Staatsanwaltschaft
vor einer Anklage schützte.
Gerade mit einem blauen Auge davongekommen wendete dieselbe
Seilschaft der Staatsanwaltschaft I bzw. die Abteilung 241 erneut dieselbe
Methode an. Was versuchten sie diesmal?
Wolfgang
Conzelmann ist als praktischer Arzt in Berlin- Wedding niedergelassen. Er lehnt
suchtkranke Hilfesuchende nie ab, sondern akzeptiert sie als Patienten. Die
meisten nehmen Drogen wie Heroin, Kokain, Rohypnol, Diazepam, Alkohol, Methadon
oder Codein, also schlicht alles und das in hoher Dosis. Sie sind teilweise
schon zehn, fünfzehn Jahre oder noch länger abhängig. Die Ehrlichkeit dieser
Menschen, ihr Therapiewunsch und ihr Benehmen sind unterschiedlich. Es gab auch
schon solche, die in der Arztpraxis klauten oder die Einrichtung demolierten.
Oder solche, die sich vor der Praxis im Dreck wälzten und auf den Arzt
schimpften, wenn sie nicht bekamen was sie wollten. Ein schwieriges und
anspruchsvolles Publikum also, sowohl nervenaufreibend als auch kostenintensiv.
Das therapeutische Konzept des Arztes Wolfgang Conzelmann:
Akzeptierende Therapie.
Die
erfolgreiche Behandlung eines Drogenpatienten ist nur möglich, wenn man seine
Mitarbeit hat. Diese Menschen kommen aus unterschiedlichen Motiven. Manche
wollen ehrlich aufhören, andere sind ambivalenter – wollen heute aufhören, doch
geben morgen wieder der Sucht nach. Andere sind unehrlich und verlogen. Es ist
nicht Aufgabe des Arztes über diese Menschen zu richten. Es gilt ihnen soviel
Hilfe wie nur möglich zu geben – selbstverständlich im Rahmen der bestehenden
Gesetze und der eigenen Kraft. Diese Menschen haben nicht nur Probleme mit der
Sucht an sich, sondern auch mit den damit zusammenhängenden schwierigen
privaten Beziehungen und vor allem mit der Illegalität.
Die
Therapie von Suchtkranken läßt sich in zwei Phasen einteilen:
Phase
I: - Stabilisierung und Einbindung
des Patienten in die Therapie
- Substitution mit legalen Ersatzstoffen in
einer Dosis, die im Gespräch mit dem Arzt
festgelegt wird
- Einsicht zum Verzicht auf illegale Drogen
erwirken oder zumindest eine Reduzierung
dieser Drogen erreichen
Phase
II: - Reduzierung der Ersatzstoffe
und Neugewinnung einer Persönlichkeit des Patienten
- soziale und berufliche
Integration
Um
diese Therapie erfolgreich durchführen zu können ist es dringend erforderlich,
daß der Patient regelmäßig in der Praxis erscheint und so die Entwicklung eines
Vertrauensverhältnisses zum Arzt möglich wird. Erst im Rahmen eines solchen
Vertrauensverhältnisses kann sich eine medikamentengestützte Therapie wirksam
entfalten. Ein suchtkranker Patient ist nicht mit einem normalen Patienten zu
vergleichen, der sich üblicherweise an ärztliche Anweisungen hält. Dieses
Verhalten muß bei Drogenabhängigen erst erarbeitet werden. Das Verhalten
Suchtkranker ist primär von deren Sucht definiert. Eine ärztliche Vorgabe der
Dosis von Medikamenten, die nicht akzeptiert wird, wird dann auch ignoriert.
Daraufhin besorgen sie sich häufig das Erwünschte anderweitig, mittels der
Chipkarte ihrer Krankenkasse, bei anderen Ärzten oder eben illegal.
Im
Vordergrund aller ärztlichen Bemühungen steht also die Überzeugungsarbeit.
Genau dies geschieht in der Arztpraxis Conzelmann. Jeder neue Patient mit
Drogenproblemen hat ein Aufnahmegespräch zu führen. Nach dieser Anamnese wird
der Verlauf der Therapie besprochen. Es findet eine umfangreiche Aufklärung
statt. Auch bei jedem weiteren Kontakt findet ein direkter Kontakt zwischen
Arzt und Patient statt. Eine anonyme Rezeptvergabe über eine Arzthelferin
findet bei Wolfgang Conzelmann nie statt. Bei jedem Gespräch wird der konkrete
Verlauf der Therapie zwischen den Kontakten thematisiert. Der Patient muß
Aufzeichnungen bezüglich eines eventuellen Beikonsums anfertigen, sowie seine
Entzugssituation und seine seelischen Verfassung selbst beurteilen. All diese
Punkte werden mit dem Patienten kontinuierlich und ausführlich besprochen.
Unter der Einwirkung der Therapie soll die dauerhafte Stabilisierung des
Patienten sowie die Reduktion von Substitutionsmitteln erreicht werden.
Zusammenfassend
kann dies als ‚Akzeptierende Therapie‘ bezeichnet werden. Sie ist ein Spagat
zwischen der Bereitschaft des Abhängigen und dem Ziel der Abstinenz.
Was hat Wolfgang Conzelmann erreicht?
1. Die Verbesserung der körperlichen
Auswirkungen der Sucht, z.B. bei Behandlungen
von Abszessen u.ä.
2. Die Stabilisierung der
Patienten. Weniger Fälle von Kriminalität. Weniger
Sekundärkrankheiten wie HIV, Hepatitis C o.ä.
3. Akzeptanz der therapeutischen Beziehung,
in deren Folge die Mitarbeit der Patienten
sowie die Reduktion der Ersatzstoffe
4. Die Heilung von der Sucht
Die hier beschriebenen Behandlungsstandards sind weit über dem Niveau des von
anderen Ärzten praktizierten Verhaltens. Wolfgang Conzelmann erreichte,
gemessen an der Erfolgsquote ambulanter oder stationärer Therapien anderer
Ärzte, das Maximalziel ‚Heilung von der Sucht‘ überdurchschnittlich häufig.
Doch die Justiz nennt seine Therapieform ‚Körperverletzung‘!
Die
Staatsanwaltschaft I störte, dass Junkies effektiv geholfen wurde. Doch sie hatte
gegen Wolfgang Conzelmann rechtlich keine Handhabe, d.h. keine Beweise für ein
gesetzwidriges Verhalten. Also wurde einfach behauptet, es läge der Verdacht
des Chipkartenbetrugs vor. Als ‚Beweis‘ hierfür genügte der Staatsanwaltschaft
ein Zeitungsartikel. Mit diesem wahrhaft ‚begründeten Verdacht‘ machte man sich
über die Praxisräume und die Privatwohnung des Arztes her, durchsuchte und
beschlagnahmte nach Belieben.
Was
man insgeheim zu finden hoffte, waren - ordentlich abgeheftet - zurückgebrachte
Substitutionsrezepte. Man fand was man suchte. Grob wahrheitswidrig und ihre
Absicht verschleiernd erklärte die Staatsanwältin Frau Sabine Schultze dies zum
‚Zufallsfund‘. Bezüglich des angeblichen Abrechnungsbetruges bot die
Staatsanwaltschaft die Einstellung der Ermittlungen gegen eine Zahlung von 3000
DM an.
Wolfgang
Conzelmann ließ sich jedoch auf so ein ‚Angebot‘, das ihn als Betrüger
dargestellt hätte, nicht ein. Der Vorwurf – ursprünglich Chipkartenmissbrauch –
wurde nun auf Körperverletzung ‚reduziert‘. Man verdrehte in bekannter Weise -
siehe Leichenschau - die Gesetzgebung und legte Drogenpatienten gefälschte
Protokolle vor, die sie zu unterschreiben hatten. Man drangsalierte einige
solange, bis sie falsche Aussagen unterschrieben, die sie hinterher jedoch
widerriefen. Auch andere Patienten wurden im Rahmen der Ermittlungen belästigt.
Auch hier wurde versucht, ‚Beweise‘ für kriminelle Praktiken ihres Arztes aus
ihnen heraus zu horchen.
Einige Fakten zur Folge von Drogenkonsum
Heroin
oder Kokain - innerhalb bestimmter Dosisbreite - hinterlässt selbst nach
Jahrzehnten des exzessiven i.V. Konsums keine nachweisbaren körperlichen
Schäden.
Rohypnol
alleine genommen, ist selbst in Höchstdosis ungeeignet einen Suizid zu begehen.
Bei Mischkonsum allerdings ändert sich allerdings das psychische Verhalten, was
Todesfälle zur Folge haben kann. Körperliche Langzeitschäden sind jedoch selbst
bei Mischkonsum über Jahrzehnte nicht nachweisbar. Der Schaden des
Drogenkonsums entsteht primär durch die Illegalität. Der Stoff ist nicht rein,
sondern mit diverse Stoffe vermengt. Die Applikation ist nicht fachgerecht, so
dass Überdosierungen oder Intoxikationen, z.B. durch Lidocainbeimengungen,
tödlich verlaufen können.
Nikotin
ist ein gesellschaftlich akzeptiertes Suchtmittel, das jährlich allein in
Deutschland 70 000 Todesopfer fordert. Näheres unter www.rauchen.de.
Alkohol
ist ein weiteres gesellschaftlich akzeptiertes Suchtmittel. In Deutschland
liegt der Verbrauch von Bier beispielsweise bei 123 Litern pro Kopf pro Jahr.
2,5 Millionen Menschen in Deutschland sind alkoholabhängig.
Wie
reagiert hier die Justiz? In Deutschland gibt es keine Ermittlungen gegen die
Tabakindustrie oder den Tabakhandel. Im Gegenteil: der legale Tabakhandel wird
vor Umsatzeinbußen durch illegale Tabakhändler beschützt, denn auch der Staat
ist an einem großen, weil steuerpflichtigen Tabakumsatz interessiert. Beim
Verkauf von Alkohol liegt der Fall ähnlich.
Der
Staat ist demnach über den Einzug der Steuern als Nutznießer und aufgrund der aktuellen
Gesetzgebung als Mittäter von tausendfachem Mord und millionenfacher
Körperverletzung beteiligt. Selbstverständlich ist der Konsument von Nikotin
oder Alkohol primär selbst verantwortlich für daraus resultierende
Folgeschäden. Da auch Passivraucher unter den Folgen leiden, ist er darüber
hinaus sogar dafür verantwortlich. Die staatliche Duldung der Werbung für
Suchtmittel ist somit rechtlich gesehen eine Duldung zur Aufforderung von
Straftaten.
Doch was tut die Staatsanwaltschaft?
Obwohl
die tödlichen Folgen und schweren körperlichen Schäden unstrittig sind,
ermittelt sie nicht, klagt nicht an, leitet keinerlei rechtlichen Schritte
gegen diese unheilvolle Industrie ein. Ärzte jedoch, die Drogentherapien
vornehmen, werden immer wieder vor Gericht gestellt, um ihre Arbeit zu
kriminalisieren.
Dabei
hilft doch gerade das Engagement wie das des Arztes Conzelmann, Menschen aus
der Illegalität heraus einer Therapie zuzuführen, was also ihren
gesundheitlichen und geistigen Zustand verbessert.
Die
Staatsanwaltschaft gibt vor sich um die ‚körperliche Unversehrtheit‘ der
Drogenabhängigen zu kümmern. Das ist doch ein schlechter Witz angesichts der
Erfolge der Drogentherapien im Vergleich zur Bekämpfung desselben Problems
durch die Staatsanwaltschaft, die nach den immer gleichen Prinzipen vorgeht:
verurteilen statt vorbeugen und kriminalisieren statt heilen.
Politik
und Justiz haben sich nicht allein durch die Duldung von den sog. legalen
Drogen der Körperverletzung und Inkaufnahme von Todesfällen schuldig gemacht.
Die Tatsachen sprechen für sich:
1999
gab es einen neuen Rekord an Drogentoten. In Schleswig-Holstein waren 48.1%
mehr als im Vorjahr, Berlin verzeichnete 28,1% mehr Drogentote als 1998. Die
Ausnahme war der Stadtstaat Hamburg aufgrund seiner liberaleren und moderneren
Drogenpolitik. Die ansteigende Zahl von Todesfällen war die direkte Folge der
Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) von 1998, die massiv in die
Therapiemethoden der Ärzte eingriff. So wurden beispielsweise vorher frei verschreibbare
Substitutionsmittel plötzlich als Medikamente zweiter Wahl eingestuft. Es ist
fraglich, ob hier Unkenntnis der Sachlage oder Absicht zugrunde lag. Viele
Suchtkranke werden es nicht mehr erfahren, denn sie haben hierfür mit ihrem
Leben bezahlen müssen.
Die
repressive Linie von 1998 setzt sich auch in den Ermittlungen gegen den Arzt
Conzelmann fort. Hierbei geht es nicht um die Verschreibung bestimmter
Substitutionsmittel. Dies ist eine übliche Praxis, die selbst vom inzwischen
verstorbenen Vorsitzenden der kassenärztlichen Vereinigung Dr. Raudszus
praktiziert wurde - hier allerdings ohne die dazu dringend notwendige
therapeutische Betreuung. Es geht darum, eine bestimmte Form der Therapie zu
bekämpfen: die ‚Akzeptierende Therapie‘ bzw. ‚niedrigschwellige Substitution‘ -
auch mit Codein. Die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft gegen Wolfgang
Conzelmann ist also als Angriff gegen eine erfolgreiche Form von Suchttherapie
zu verstehen.
Viele
mögen denken, dass sich durch die rot- grüne Bundesregierung die Drogenpolitik
liberalisiert hätte. Doch weitestgehend ist das Gegenteil der Fall. Das liegt
aber ursächlich nicht allein in der Verantwortung von Gesundheitsministerin
Fischer oder ihrer Staatssekretärin für Drogenfragen Nickels, sondern an dem
zum Großteil unveränderten Verwaltungsapparat, der solch grob
menschenverachtende Gesetze wie die ‚Neue Untersuchungs- und
Behandlungsrichtlinie‘ (NUB) gebiert. Diese Richtlinie schreibt u.a. vor, dass
ein Suchtkranker erst sekundär erkrankt sein muss, damit die Kasse die
Leistungen des Arztes übernimmt.
Widerstand fängt an mit kritischen Fragen
Warum
reagiert der Staat nicht auf die Erkenntnisse der Medizin, die eindeutig die
schweren Folgeschäden von Nikotin und Alkohol nachweisen? Ist dem Staat die
Gesundheit seiner Bürger nichts wert oder rechnet sich das Modell ‚Inkaufnehmen
der Folgen – Verdienen an der Steuern‘ einfach zu gut?
Ist
der Staat neben dem Waffenhandel vielleicht auch am Drogenhandel beteiligt? Es
wäre nicht die erste kriminelle Machenschaft, in die der Staat verwickelt ist.
Das System Kohl, der Angriffskrieg gegen Jugoslawien, die Unterstützung der
Türkei im Kampf gegen die Kurden und und und sind unvergessen.
Hat
er Interesse am Fortbestand dieses Systems der Dealer? Polizisten schauen gelassen
zu, wenn Dealer ihre Geschäfte abwickeln. Die gelegentlichen Verhaftungen
helfen nur, den Preis der Ware hoch zu halten.
Geht
man deshalb gegen Ärzte vor, die sich mit Erfolg der Junkies und ihrer Sucht
annehmen? Man redet von Körperverletzung, wenn diese Abhängigen ihre
‘Ersatzmittel‘ legal bekommen und wenn versucht wird, sie in eine Therapie
einzubinden und sie aus dem Abseits zu holen.
Offenkundig
wird anhand der geschilderten Tatsachen nur eines: dieser Staat kümmert sich in
unverantwortlichem Maße um seine Bürger. Egal ob sie Konsumenten legaler oder
illegaler Drogen sind, egal ob sie daran sterben oder isoliert oder
kriminalisiert werden: Hauptsache, die Kohle und die heuchlerische Moral
stimmen.
Sie,
die kein Konzept haben - höchstens das Konzept der Repression - beschuldigen
den Arzt und Therapeuten Wolfgang Conzelmann der Körperverletzung.
Körperverletzung begangen durch Rezepte auf denen Substitutionsmittel verordnet
wurden, die Suchtkranken helfen von ihrer eigentlichen Sucht loszulassen.
Woher
kommt diese Feindseligkeit? Hier wird Hilfe, Großzügigkeit, unermüdliche Arbeit
und Edelmut bestraft, kriminalisiert. Der hippokratische Eid wird von den
Gesetzen mit Füßen getreten.
Es
gibt viele Arten des Terrors. Man kann Menschen beleidigen, schlagen, sie
ermorden. Und es gibt viele Arten von Verbrechen. Diebstahl, Betrug oder
Körperverletzung. Doch welche Art von Terror und Verbrechen liegt hier vor? Und
wie soll sich Wolfgang Conzelmann zur Wehr setzen? Wie soll man sich wehren,
wenn einem nicht Dritte, sondern der Staat selbst einen terrorisieren und mit
verbrecherischen Methoden gegen einen vorgehen? Wen ruft man jetzt zu Hilfe?
Wenn
Ihr glaubt, das Problem verstanden zu haben oder noch mehr darüber erfahren
wollt, wenn ihr euch solidarisch erklären wollt mit dem Arzt Wolfgang
Conzelmann, dann tretet mit ihm in Verbindung und kommt in seine Praxis. Jeder
Anruf, jede Nachricht, jede Unterstützung zählt. Lasst uns ein Konzept
erarbeiten, dass diesem Terror Einhalt gebietet.
Dafür wäre ich Euch dankbar.
Arztpraxis Conzelmann
Luxemburger Str. 33 - 13353 Berlin
(direkt am U- Bahnhof Leopoldplatz)
e-mail conzelmann-arzt@gmx.de
telephon/fax 030 461-79-23
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