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Halt!

 

Das ist kein normales Flugblatt bzw. keine der üblichen E- Mails, die Euch etwas aufschwatzen oder online halten soll. Hier wird kein tausendmal gehörtes Thema behandelt. Versucht es durchzulesen und es nicht einfach genervt abzutun. Hier stimmt der Satz: das geht alle an. Denn einen guten Arzt und einen Freund in der Not, den braucht ihr alle.

 

Deutschland - Verbrecherstaat oder Demokratie?

 

Zur Zeit fällt bei dieser Frage wohl den meisten das System Kohl oder der mit Lügen gerechtfertigte Angriffskrieg gegen Jugoslawien ein, doch es gibt einen viel besseren Ausgangspunkt, um diese provokante Frage zu beantworten und das ist die Drogenpolitik in diesem Land.

 

Wer Alkohol trinkt und raucht gilt in dieser Gesellschaft als normal und wird nicht als süchtig angesehen. Süchtig, das sind andere. Das sind Junkies, Kiffer, faule Tölpel, Illegale, d.h. Außenseiter. Der Staat nutzt dennoch jede Gelegenheit, gegen moderne Suchtheilmethoden anzukämpfen und ignoriert Erfolgsmodelle aus anderen europäischen Staaten. Das verwundert. Scheinbar soll gar nicht erst versucht werden, Suchtkranken aus ihrer Notlage zu helfen. Woran kann das liegen?

 

Sucht macht kaputt. Doch nicht nur das. Sucht erfüllt auch eine Funktion. Wer gerät in Schwierigkeiten mit Drogen? Vor allem junge Menschen. Solche, die sich vielleicht noch nicht einordnen können oder es nicht wollen. Solche, die in der Gesellschaft nicht so gut zurechtkommen wie andere. Menschen, die nach etwas suchen, das ihnen ihr Umfeld nicht bieten kann. Eine Erfüllung in irgendeiner Form.

 

Doch die Sucht verbaut ihnen genau diese Erfüllung. Anstatt sich kritisch mit ihrer Situation und der Gesellschaft auseinandersetzen zu können, sind sie infolge ihrer Sucht nicht mehr imstande, potentiellen Widerstand gegen gesellschaftliche Mißstände zu leisten. Und hier wird der Nutzen für den Staat erkennbar. Daher rührt also sein Interesse, Modelle und Ärzte zu sabotieren, die genau dieses Problem lösen wollen.

Staat contra Conzelmann

 

Wolfgang Conzelmann ist so ein Arzt und Mensch. Einer, der seinen eigenen Kopf hat und ihn durchsetzt. Er ist unbeugsam, deshalb wird er von öffentlicher Seite drangsaliert. Vor nichts scheuen Polizei und Staatsanwaltschaft dabei zurück. Dieser Terror hat inzwischen Tradition. Eine perverse Methode wird hierbei verwandt: Wie kriminalisiert man jemanden, der die Gesetze dieses Staates einhält? - Man stellt die Wahrheit auf den Kopf!

 

Ein Beispiel für die Schamlosigkeit dieser Vorgehensweise: Im September 1995 stellte Wolfgang Conzelmann im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes einen Leichenschein aus. Dieser ist als Sterbeurkunde von den Hinterbliebenen zu bezahlen. Conzelmann ließ sich statt der regulären 90 DM nur 60 DM bezahlen, erließ den Trauernden also ein Drittel der Summe. Diese kleine finanzielle Hilfe für die Hinterbliebenen, denen bei einem Todesfall ohnehin große Ausgaben für die Beerdigung bevorstehen, wurde später demselben Arzt als Bereicherung und Erpressung vorgeworfen. Um diesen Vorwurf zu begründen, mißachtete man die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Dieses Gesetz wurde durch eine angebliche Falschauskunft bei der Ärztekammer ersetzt. Sollte der Staatsanwalt nicht die Gesetze selbst besser kennen?

 

Die Anklage endete selbstverständlich mit einem Freispruch, dennoch sind bis heute die entstandenen Anwaltskosten sowie notwendige Aufwendungen nicht bezahlt, obwohl der Staat dazu gemäß Strafprozeßordnung verpflichtet ist (§467 Abs.1 StPO). Als Wolfgang Conzelmann im Zuge des Freispruchs der Staatsanwalt Rechtsbeugung vorwarf, entschied das Kammergericht Berlin, daß es sich lediglich um Leichtfertigkeit im Umgang mit dem Gesetz gehandelt habe und nicht etwa um eine vorsätzliche Verdrehung der Tatsachen, was die Staatsanwaltschaft vor einer Anklage schützte.

Gerade mit einem blauen Auge davongekommen wendete dieselbe Seilschaft der Staatsanwaltschaft I bzw. die Abteilung 241 erneut dieselbe Methode an. Was versuchten sie diesmal?

 

Wolfgang Conzelmann ist als praktischer Arzt in Berlin- Wedding niedergelassen. Er lehnt suchtkranke Hilfesuchende nie ab, sondern akzeptiert sie als Patienten. Die meisten nehmen Drogen wie Heroin, Kokain, Rohypnol, Diazepam, Alkohol, Methadon oder Codein, also schlicht alles und das in hoher Dosis. Sie sind teilweise schon zehn, fünfzehn Jahre oder noch länger abhängig. Die Ehrlichkeit dieser Menschen, ihr Therapiewunsch und ihr Benehmen sind unterschiedlich. Es gab auch schon solche, die in der Arztpraxis klauten oder die Einrichtung demolierten. Oder solche, die sich vor der Praxis im Dreck wälzten und auf den Arzt schimpften, wenn sie nicht bekamen was sie wollten. Ein schwieriges und anspruchsvolles Publikum also, sowohl nervenaufreibend als auch kostenintensiv. Das therapeutische Konzept des Arztes Wolfgang Conzelmann:

 

Akzeptierende Therapie.

 

Die erfolgreiche Behandlung eines Drogenpatienten ist nur möglich, wenn man seine Mitarbeit hat. Diese Menschen kommen aus unterschiedlichen Motiven. Manche wollen ehrlich aufhören, andere sind ambivalenter – wollen heute aufhören, doch geben morgen wieder der Sucht nach. Andere sind unehrlich und verlogen. Es ist nicht Aufgabe des Arztes über diese Menschen zu richten. Es gilt ihnen soviel Hilfe wie nur möglich zu geben – selbstverständlich im Rahmen der bestehenden Gesetze und der eigenen Kraft. Diese Menschen haben nicht nur Probleme mit der Sucht an sich, sondern auch mit den damit zusammenhängenden schwierigen privaten Beziehungen und vor allem mit der Illegalität.

Die Therapie von Suchtkranken läßt sich in zwei Phasen einteilen:

 

Phase I:        - Stabilisierung und Einbindung des Patienten in die Therapie

- Substitution mit legalen Ersatzstoffen in einer Dosis, die im Gespräch mit dem Arzt     

    festgelegt wird

- Einsicht zum Verzicht auf illegale Drogen erwirken oder zumindest eine Reduzierung

   dieser Drogen erreichen

 

Phase II:       - Reduzierung der Ersatzstoffe und Neugewinnung einer Persönlichkeit des Patienten

- soziale und berufliche Integration

 

Um diese Therapie erfolgreich durchführen zu können ist es dringend erforderlich, daß der Patient regelmäßig in der Praxis erscheint und so die Entwicklung eines Vertrauensverhältnisses zum Arzt möglich wird. Erst im Rahmen eines solchen Vertrauensverhältnisses kann sich eine medikamentengestützte Therapie wirksam entfalten. Ein suchtkranker Patient ist nicht mit einem normalen Patienten zu vergleichen, der sich üblicherweise an ärztliche Anweisungen hält. Dieses Verhalten muß bei Drogenabhängigen erst erarbeitet werden. Das Verhalten Suchtkranker ist primär von deren Sucht definiert. Eine ärztliche Vorgabe der Dosis von Medikamenten, die nicht akzeptiert wird, wird dann auch ignoriert. Daraufhin besorgen sie sich häufig das Erwünschte anderweitig, mittels der Chipkarte ihrer Krankenkasse, bei anderen Ärzten oder eben illegal.

 

Im Vordergrund aller ärztlichen Bemühungen steht also die Überzeugungsarbeit. Genau dies geschieht in der Arztpraxis Conzelmann. Jeder neue Patient mit Drogenproblemen hat ein Aufnahmegespräch zu führen. Nach dieser Anamnese wird der Verlauf der Therapie besprochen. Es findet eine umfangreiche Aufklärung statt. Auch bei jedem weiteren Kontakt findet ein direkter Kontakt zwischen Arzt und Patient statt. Eine anonyme Rezeptvergabe über eine Arzthelferin findet bei Wolfgang Conzelmann nie statt. Bei jedem Gespräch wird der konkrete Verlauf der Therapie zwischen den Kontakten thematisiert. Der Patient muß Aufzeichnungen bezüglich eines eventuellen Beikonsums anfertigen, sowie seine Entzugssituation und seine seelischen Verfassung selbst beurteilen. All diese Punkte werden mit dem Patienten kontinuierlich und ausführlich besprochen. Unter der Einwirkung der Therapie soll die dauerhafte Stabilisierung des Patienten sowie die Reduktion von Substitutionsmitteln erreicht werden.

 

Zusammenfassend kann dies als ‚Akzeptierende Therapie‘ bezeichnet werden. Sie ist ein Spagat zwischen der Bereitschaft des Abhängigen und dem Ziel der Abstinenz.

 

Was hat Wolfgang Conzelmann erreicht?

 

1. Die Verbesserung der körperlichen Auswirkungen der Sucht, z.B. bei Behandlungen 

      von Abszessen u.ä.

 

2. Die Stabilisierung der Patienten. Weniger Fälle von Kriminalität. Weniger

      Sekundärkrankheiten wie HIV, Hepatitis C o.ä.

 

3. Akzeptanz der therapeutischen Beziehung, in deren Folge die Mitarbeit der Patienten 

      sowie die Reduktion der Ersatzstoffe

 

4. Die Heilung von der Sucht


Die hier beschriebenen Behandlungsstandards sind weit über dem Niveau des von anderen Ärzten praktizierten Verhaltens. Wolfgang Conzelmann erreichte, gemessen an der Erfolgsquote ambulanter oder stationärer Therapien anderer Ärzte, das Maximalziel ‚Heilung von der Sucht‘ überdurchschnittlich häufig.

 

Doch die Justiz nennt seine Therapieform ‚Körperverletzung‘!

 

Die Staatsanwaltschaft I störte, dass Junkies effektiv geholfen wurde. Doch sie hatte gegen Wolfgang Conzelmann rechtlich keine Handhabe, d.h. keine Beweise für ein gesetzwidriges Verhalten. Also wurde einfach behauptet, es läge der Verdacht des Chipkartenbetrugs vor. Als ‚Beweis‘ hierfür genügte der Staatsanwaltschaft ein Zeitungsartikel. Mit diesem wahrhaft ‚begründeten Verdacht‘ machte man sich über die Praxisräume und die Privatwohnung des Arztes her, durchsuchte und beschlagnahmte nach Belieben.

 

Was man insgeheim zu finden hoffte, waren - ordentlich abgeheftet - zurückgebrachte Substitutionsrezepte. Man fand was man suchte. Grob wahrheitswidrig und ihre Absicht verschleiernd erklärte die Staatsanwältin Frau Sabine Schultze dies zum ‚Zufallsfund‘. Bezüglich des angeblichen Abrechnungsbetruges bot die Staatsanwaltschaft die Einstellung der Ermittlungen gegen eine Zahlung von 3000 DM an.

 

Wolfgang Conzelmann ließ sich jedoch auf so ein ‚Angebot‘, das ihn als Betrüger dargestellt hätte, nicht ein. Der Vorwurf – ursprünglich Chipkartenmissbrauch – wurde nun auf Körperverletzung ‚reduziert‘. Man verdrehte in bekannter Weise - siehe Leichenschau - die Gesetzgebung und legte Drogenpatienten gefälschte Protokolle vor, die sie zu unterschreiben hatten. Man drangsalierte einige solange, bis sie falsche Aussagen unterschrieben, die sie hinterher jedoch widerriefen. Auch andere Patienten wurden im Rahmen der Ermittlungen belästigt. Auch hier wurde versucht, ‚Beweise‘ für kriminelle Praktiken ihres Arztes aus ihnen heraus zu horchen.

 

Einige Fakten zur Folge von Drogenkonsum

 

Heroin oder Kokain - innerhalb bestimmter Dosisbreite - hinterlässt selbst nach Jahrzehnten des exzessiven i.V. Konsums keine nachweisbaren körperlichen Schäden.

 

Rohypnol alleine genommen, ist selbst in Höchstdosis ungeeignet einen Suizid zu begehen. Bei Mischkonsum allerdings ändert sich allerdings das psychische Verhalten, was Todesfälle zur Folge haben kann. Körperliche Langzeitschäden sind jedoch selbst bei Mischkonsum über Jahrzehnte nicht nachweisbar. Der Schaden des Drogenkonsums entsteht primär durch die Illegalität. Der Stoff ist nicht rein, sondern mit diverse Stoffe vermengt. Die Applikation ist nicht fachgerecht, so dass Überdosierungen oder Intoxikationen, z.B. durch Lidocainbeimengungen, tödlich verlaufen können.

 

Nikotin ist ein gesellschaftlich akzeptiertes Suchtmittel, das jährlich allein in Deutschland 70 000 Todesopfer fordert. Näheres unter www.rauchen.de.

 

Alkohol ist ein weiteres gesellschaftlich akzeptiertes Suchtmittel. In Deutschland liegt der Verbrauch von Bier beispielsweise bei 123 Litern pro Kopf pro Jahr. 2,5 Millionen Menschen in Deutschland sind alkoholabhängig.

Wie reagiert hier die Justiz? In Deutschland gibt es keine Ermittlungen gegen die Tabakindustrie oder den Tabakhandel. Im Gegenteil: der legale Tabakhandel wird vor Umsatzeinbußen durch illegale Tabakhändler beschützt, denn auch der Staat ist an einem großen, weil steuerpflichtigen Tabakumsatz interessiert. Beim Verkauf von Alkohol liegt der Fall ähnlich.

 

Der Staat ist demnach über den Einzug der Steuern als Nutznießer und aufgrund der aktuellen Gesetzgebung als Mittäter von tausendfachem Mord und millionenfacher Körperverletzung beteiligt. Selbstverständlich ist der Konsument von Nikotin oder Alkohol primär selbst verantwortlich für daraus resultierende Folgeschäden. Da auch Passivraucher unter den Folgen leiden, ist er darüber hinaus sogar dafür verantwortlich. Die staatliche Duldung der Werbung für Suchtmittel ist somit rechtlich gesehen eine Duldung zur Aufforderung von Straftaten.

 

Doch was tut die Staatsanwaltschaft?

 

Obwohl die tödlichen Folgen und schweren körperlichen Schäden unstrittig sind, ermittelt sie nicht, klagt nicht an, leitet keinerlei rechtlichen Schritte gegen diese unheilvolle Industrie ein. Ärzte jedoch, die Drogentherapien vornehmen, werden immer wieder vor Gericht gestellt, um ihre Arbeit zu kriminalisieren.

 

Dabei hilft doch gerade das Engagement wie das des Arztes Conzelmann, Menschen aus der Illegalität heraus einer Therapie zuzuführen, was also ihren gesundheitlichen und geistigen Zustand verbessert.

Die Staatsanwaltschaft gibt vor sich um die ‚körperliche Unversehrtheit‘ der Drogenabhängigen zu kümmern. Das ist doch ein schlechter Witz angesichts der Erfolge der Drogentherapien im Vergleich zur Bekämpfung desselben Problems durch die Staatsanwaltschaft, die nach den immer gleichen Prinzipen vorgeht: verurteilen statt vorbeugen und kriminalisieren statt heilen.

 

Politik und Justiz haben sich nicht allein durch die Duldung von den sog. legalen Drogen der Körperverletzung und Inkaufnahme von Todesfällen schuldig gemacht. Die Tatsachen sprechen für sich:

1999 gab es einen neuen Rekord an Drogentoten. In Schleswig-Holstein waren 48.1% mehr als im Vorjahr, Berlin verzeichnete 28,1% mehr Drogentote als 1998. Die Ausnahme war der Stadtstaat Hamburg aufgrund seiner liberaleren und moderneren Drogenpolitik. Die ansteigende Zahl von Todesfällen war die direkte Folge der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) von 1998, die massiv in die Therapiemethoden der Ärzte eingriff. So wurden beispielsweise vorher frei verschreibbare Substitutionsmittel plötzlich als Medikamente zweiter Wahl eingestuft. Es ist fraglich, ob hier Unkenntnis der Sachlage oder Absicht zugrunde lag. Viele Suchtkranke werden es nicht mehr erfahren, denn sie haben hierfür mit ihrem Leben bezahlen müssen.

 

Die repressive Linie von 1998 setzt sich auch in den Ermittlungen gegen den Arzt Conzelmann fort. Hierbei geht es nicht um die Verschreibung bestimmter Substitutionsmittel. Dies ist eine übliche Praxis, die selbst vom inzwischen verstorbenen Vorsitzenden der kassenärztlichen Vereinigung Dr. Raudszus praktiziert wurde - hier allerdings ohne die dazu dringend notwendige therapeutische Betreuung. Es geht darum, eine bestimmte Form der Therapie zu bekämpfen: die ‚Akzeptierende Therapie‘ bzw. ‚niedrigschwellige Substitution‘ - auch mit Codein. Die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft gegen Wolfgang Conzelmann ist also als Angriff gegen eine erfolgreiche Form von Suchttherapie zu verstehen.

 

Viele mögen denken, dass sich durch die rot- grüne Bundesregierung die Drogenpolitik liberalisiert hätte. Doch weitestgehend ist das Gegenteil der Fall. Das liegt aber ursächlich nicht allein in der Verantwortung von Gesundheitsministerin Fischer oder ihrer Staatssekretärin für Drogenfragen Nickels, sondern an dem zum Großteil unveränderten Verwaltungsapparat, der solch grob menschenverachtende Gesetze wie die ‚Neue Untersuchungs- und Behandlungsrichtlinie‘ (NUB) gebiert. Diese Richtlinie schreibt u.a. vor, dass ein Suchtkranker erst sekundär erkrankt sein muss, damit die Kasse die Leistungen des Arztes übernimmt.

 

Widerstand fängt an mit kritischen Fragen

 

Warum reagiert der Staat nicht auf die Erkenntnisse der Medizin, die eindeutig die schweren Folgeschäden von Nikotin und Alkohol nachweisen? Ist dem Staat die Gesundheit seiner Bürger nichts wert oder rechnet sich das Modell ‚Inkaufnehmen der Folgen – Verdienen an der Steuern‘ einfach zu gut?

 

Ist der Staat neben dem Waffenhandel vielleicht auch am Drogenhandel beteiligt? Es wäre nicht die erste kriminelle Machenschaft, in die der Staat verwickelt ist. Das System Kohl, der Angriffskrieg gegen Jugoslawien, die Unterstützung der Türkei im Kampf gegen die Kurden und und und sind unvergessen.

 

Hat er Interesse am Fortbestand dieses Systems der Dealer? Polizisten schauen gelassen zu, wenn Dealer ihre Geschäfte abwickeln. Die gelegentlichen Verhaftungen helfen nur, den Preis der Ware hoch zu halten.

 

Geht man deshalb gegen Ärzte vor, die sich mit Erfolg der Junkies und ihrer Sucht annehmen? Man redet von Körperverletzung, wenn diese Abhängigen ihre ‘Ersatzmittel‘ legal bekommen und wenn versucht wird, sie in eine Therapie einzubinden und sie aus dem Abseits zu holen.

 

Offenkundig wird anhand der geschilderten Tatsachen nur eines: dieser Staat kümmert sich in unverantwortlichem Maße um seine Bürger. Egal ob sie Konsumenten legaler oder illegaler Drogen sind, egal ob sie daran sterben oder isoliert oder kriminalisiert werden: Hauptsache, die Kohle und die heuchlerische Moral stimmen.

 

Sie, die kein Konzept haben - höchstens das Konzept der Repression - beschuldigen den Arzt und Therapeuten Wolfgang Conzelmann der Körperverletzung. Körperverletzung begangen durch Rezepte auf denen Substitutionsmittel verordnet wurden, die Suchtkranken helfen von ihrer eigentlichen Sucht loszulassen.

 

Woher kommt diese Feindseligkeit? Hier wird Hilfe, Großzügigkeit, unermüdliche Arbeit und Edelmut bestraft, kriminalisiert. Der hippokratische Eid wird von den Gesetzen mit Füßen getreten.

 

Es gibt viele Arten des Terrors. Man kann Menschen beleidigen, schlagen, sie ermorden. Und es gibt viele Arten von Verbrechen. Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung. Doch welche Art von Terror und Verbrechen liegt hier vor? Und wie soll sich Wolfgang Conzelmann zur Wehr setzen? Wie soll man sich wehren, wenn einem nicht Dritte, sondern der Staat selbst einen terrorisieren und mit verbrecherischen Methoden gegen einen vorgehen? Wen ruft man jetzt zu Hilfe?

 

Wenn Ihr glaubt, das Problem verstanden zu haben oder noch mehr darüber erfahren wollt, wenn ihr euch solidarisch erklären wollt mit dem Arzt Wolfgang Conzelmann, dann tretet mit ihm in Verbindung und kommt in seine Praxis. Jeder Anruf, jede Nachricht, jede Unterstützung zählt. Lasst uns ein Konzept erarbeiten, dass diesem Terror Einhalt gebietet.

 

Dafür wäre ich Euch dankbar.

 

Arztpraxis Conzelmann

Luxemburger Str. 33 - 13353 Berlin

(direkt am U- Bahnhof Leopoldplatz)

e-mail conzelmann-arzt@gmx.de

telephon/fax 030 461-79-23

 

 

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