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Weg mit dem BTM-Gesetz:  Ersatzlose Streichung!!!

Sie alle haben ihre eigenen Erfahrungen im Umgang mit Drogen, im Umgang mit Drogenbenutzern. Die bisherige Drogenpolitik hat kläglich versagt:

Seit Jahren stellen wir einen zunehmenden Konsum von Drogen fest. Neben den herkömmlichen Drogen wie Alkohol und Nikotin sind Drogen wie Marihuana, Heroin, Kokain, Speed, Ecstasy, Tabletten etc. zunehmend in Mode gekommen.

Die staatlichen Maßnahmen sind polizeilicher Natur.

Sie haben nicht verhindert, daß sich Drogen weiter ausbreiten. Diese Politik ist gescheitert. Eine Behandlung der Sucht muß die Wurzeln der Sucht erfassen. Diese Wurzeln sind gesellschaftlicher Natur. Jungen Menschen fehlt es an einer Lebensperspektive. Ihnen fehlt das „Vorbild der Väter“, also eine positive Identifikation, ein Leitbild. Es fehlt an Zuwendung, Liebe und zugleich an Grenzsetzung. Die Clique der Gleichaltrigen ist das Einstiegstor, wo aus Unwissenheit und Leichtsinn, junge Menschen ahnungslos ihr Leben ruinieren.

Die Konsequenz kann nur sein, alle Drogen gleich zu behandeln, d.h. alle Gesetze diesbezüglich ersatzlos zu streichen. So wie in Chicago die Mafia entstand, als Ausdruck der Prohibition, ist durch die Drogengesetze die Drogenmafia entstanden. Drogen müssen den Reiz des Verbotenen verlieren, es muß möglich sein, angstfrei dieses Thema zu behandeln. Ehrlichkeit und Offenheit müssen eine Chance haben. Gleichzeitig muß eine wirkliche Aufklärung an den Schulen, bei den 12 bis 13 jährigen stattfinden.

Es sind Gelder in Millionen- oder Milliardenhöhe für eine Suchtforschung auszugeben, denn der gesellschaftliche Schaden, ist nicht nur noch viel höher; vielmehr ist die zunehmende Hinwendung zu Drogen aller Art mit Ursache für den moralischen, wirtschaftlichen und politischen Zerfall dieser Gesellschaft.

Drogen gab es schon immer, überall, in allen Gesellschaften. Diese Drogen waren jedoch kulturell eingebunden. Bei uns wird zwischen legalen und sogenannten illegalen Drogen unterschieden. Diese Unterscheidung ist subjektiv, oft bestimmt durch den eigenen Konsum von Drogen. Eine Gesellschaft, wo Bier und Schnaps getrunken werden, ist wenig bereit hier ein Problem zu sehen. Dies sind also „legale“ Drogen. Schlimmer noch - der Staat verdient an diesen Drogen -, ist quasi als Dealer beteiligt. Die so „erwirtschafteten“ Gelder fließen aber nicht in den Gesundheitsbereich, sondern in den allgemeinen Staatstopf.

Die Schädlichkeit der Drogen ist unterschiedlich. Hier ist Hanf sicherlich im Vergleich z.B. zu Nikotin wesentlich ungefährlicher. Es muß klar werden, daß die gefährlichsten Drogen Alkohol, Kokain und Heroin sind. Legalisierung der Drogen heißt nicht, daß deren Verbreitung gebilligt wird. Es ist vielmehr eine Lösung zu finden, wo kontrolliert,

-personenbezogen,- der Zugang möglich ist. Gleichzeitig muß, damit verbunden, eine ärztliche Behandlung stattfinden. Dieses Behandlungsangebot hat für alle Drogen, also auch für Alkohol und Nikotin zu gelten.

Für die ärztliche Therapiefreiheit

Eine Patentlösung zur Suchtbehandlung wurde bisher nicht gefunden. Um so mehr sollte hier die ärztliche Therapiefreiheit zur Geltung kommen. Es kann nicht angehen, daß Politiker sich über die Meinung von Fachleuten hinwegsetzen. In der Schweiz wurde z. B. durch die kontrollierte Heroinfreigabe an Schwerstabhängige ein neuer und erfolgreicher Weg beschritten. Die Bundesärztekammer - an sich sehr konservativ -, hat sich dazu durchgerungen, diese Arbeit objektiv zu würdigen und hat ihre bisherige restriktive Haltung aufgegeben. Trotzdem werden in Deutschland Ärzte nach wie vor gegängelt und bevormundet.

Es muß Aufgabe des Arztes sein, Suchtpatienten zu behandeln und zwar mit den Mitteln und den Methoden, die er für richtig hält. So ist es z.B. ein Unding, daß DHC nach wie vor als Mittel zweiter Wahl bezeichnet wird. Methadon hat seine Berechtigung. Es ist jedoch sicherlich kein Wundermittel. Deshalb muß es Aufgabe des Arztes - und nur des Arztes - sein, hier verantwortungsvoll Wege zu finden, Süchtigen aus ihrer Sucht zu helfen. Auch nach dem 31. 12. 98 muß DHC diskriminationsfrei zur Substitution einsetzbar sein.

„Rechtsstaat“ contra Conzelmann?

Ich habe eine kleine Praxis, in der ich, früher zumindest, relativ viele Drogenpatienten betreute. Ich habe durch meine Arbeit diese Menschen vom „Strich“ weggeholt, von der Szene weggeholt und psychisch stabilisiert bzw. auch in vielen Fällen Drogenfreiheit erreicht. Damit wurde der Gesellschaft Schaden durch Beschaffungskriminalität in Millionenhöhe erspart. (Ein Junkie hat z.B. bei einem Verfahren allein 80 Wohnungseinbrüche in kurzer Zeit zugegeben)

Die Kosten einer Langzeittherapie belaufen sich auf über 100 000.-DM pro Patient. Die Bezahlung, welche die Kassen uns niedergelassenen Ärzten zugesteht, ist Ihnen bekannt. Es sind circa 600 Punkte pro Quartal, also ungefähr 40 bis 50 DM in drei Monaten.

Der Aufwand einen Süchtigen zu therapieren ist immens. Es bedarf langer durchdachter Gespräche. Diese Sisyphusarbeit habe ich jahrelang vollbracht.

Nun scheint der Staats- und Polizeiapparat zum Drogenproblem seine eigene Meinung zu haben. In den Köpfen einiger Polizisten scheinen die Ärzte, welche sich der Drogenpatienten annehmen, schuld am Drogenproblem zu sein.

Terrorist oder Drogenpolizist ?

Im Sommer 1997 besuchte mich ein KHK Paul (Drogenpolizei) in meiner Praxis und fragte scheinheilig, ob ein Rezept, welches sie Drogenpatienten abgenommen hätten, gefälscht worden sei. Daraufhin machte er einen „Bericht“ in dem er kundtat, daß in meiner Praxis Plakate hängen würden, deren Inhalt er nicht billigte. Er würde am liebsten die Praxis durchsuchen wollen. Dies teilte er der Staatsanwaltschaft mit, diese sammelte nun eilfertig noch Zeitungsausschnitte öffentlicher Arztzeitungen als „Beweismittel“ in denen von Chipkartenmißbrauch die Rede war. Das Ganze wurde garniert mit einem wirren anonymen Schreiben in dem mein Name und der des Kollegen Dr. Müser erwähnt wurden. Und schon war der „Anfangsverdacht“ des Abrechnungsbetruges postuliert. Man fand eine willige Richterin (Frau Mönnich), die einen Durchsuchungsbefehl für meine Praxis und meine Privaträume unterschrieb und so zeigte, was sie von den Grundrechten der Unversehrtheit der Wohnung hält. Von dem Recht des Patienten auf Schutz seiner persönlichen Daten und seiner Lebenssituation hielt man auch nichts. Die Patienten wurden, vor allem, wenn sie weiblich und jung waren, nachts um

22 Uhr von einem männlichen Kripobeamten aufgesucht. Er hielt ihnen ein Foto von mir unter die Nase und überfiel sie mit dem Satz: „Hier ist die Kripo kennen Sie den?“

Trotz all dieser Unverschämtheiten kam nichts dabei heraus: Die Patienten existierten real, waren von mir real genauso behandelt wie aufgeschrieben. Nun, da man bei meinen sogenannten Normalen Patienten nichts fand, da ich nun mal kein Abrechnungsbetrüger bin, versuchte man Drogenpatienten gegen mich aufzubringen, legte ihnen falsche Aussagen in den Mund und ließ sie diese unterschreiben. Als Mittel zu diesem Vorgehen wurde nun noch benutzt, daß der EBM polizeilich ausgelegt wurde. Jeder, der den EBM kennt, weiß um die Schwächen einer solchen Gebührenordnung, die eben nicht in der Lage ist, die Arbeit eines Arztes adäquat zu erfassen. Als Beispiel erwähne ich die Ziffer 21. Hier wurden die Drogenpatienten gefragt, ob ich bei ihnen einen Hausbesuch gemacht hätte. Dies ist aber lediglich gegebenenfalls also nicht obligat Bestandteil dieser Leistung. Nebenbei wurden sie gefragt, ob sie Selbstmordabsichten gehabt hätten. (Text: z. B. Suizid) Abgesehen davon, daß auch hier der Beispielcharakter der Legende verkannt wird, ist es ein Unding davon auszugehen, daß suizidale Personen einem Fremden, noch gar in einer Vernehmungssituation, so intime Probleme ihres Lebens mitteilen würden.

Die Verlogenheit

Interessant ist nebenbei bemerkt, mit welch heuchlerischer Verlogenheit der Gebrauch von Heroin und anderen Drogen verharmlost wird, wenn es darum geht, das ärztliche Gespräch als ärztliche gebührenrechtliche Leistung zu bewerten. Hier wird die schwere innere seelische Krise des Abhängigen bewußt nicht zur Kenntnis genommen, während gleichzeitig weiterhin die Freigabe selbst von Hanf verteufelt wird.

Arbeit ein Verbrechen? oder Juristen als Terroristen?

Werte Kollegen, wie Sie wissen, ist durch die Budgets das, was wir von den Kassen bezahlt bekommen budgetiert. Wenn ich also bei einem Drogenpatienten 30 bis 40 mal pro Quartal die Leistung Ziffer 11 erbracht habe, also mir 9000 Punkte zustehen würden, so habe ich davon 8400 Punkte unentgeltlich gearbeitet.

Diese unentgeltliche Arbeit wird von der Staatsanwältin Frau Sabine Schultze als Betrug betrachtet! Allein die Tatsache, daß man diese immense Arbeit verrichtet, hätte eigentlich die Verleihung des Bundesverdienstkeuzes verdient. Aber in Berlin muß die Staatsanwaltschaft von einem derartigen Haß gegen Ärzte erfüllt sein, daß darin noch ein Abrechungsbetrug erkannt wird.

Die Stasijustiz

Dieses Verhalten hat Tradition. Vor einem Jahr im Sommer 1997 stand ich vor Gericht, weil ich bei einer Leichenschau weniger Geld genommen habe als mir zusteht. Ich soll mich bereichert haben indem ich weniger (!) Geld nahm als mir nach der GOÄ zustand!! Darin sah man damals eine Erpressung. Die Tatsache, daß es dann zu einem Freispruch kam, macht das feindliche Ansinnen gegen mich als Arzt nicht ungeschehen.

Mord inbegriffen ?

Eine Feindlichkeit bis hin zur Tötungsabsicht erfuhr ich im Februar dieses Jahres, als ich mit meinem Golf nachts nach Hause fuhr. Mitten in der Kurve versagte das Lenkrad und war funktionslos. Vom ADAC wurde festgestellt, daß Schrauben gelockert wurden. Angesichts der skizzierten Vorgeschichte muß ich davon ausgehen, daß auch hier staatliche Stellen ursächlich verantwortlich sind.

 

Es ist Zeit sich zu wehren und gegen diese Machenschaften des Staatsapparates vorzugehen.

Ich persönlich stehe trotz oder gerade wegen dieser Verfolgungsmaßnahmen dafür, mich für die Belange und Interessen der Ärzte und der Patienten einzusetzen. Ich erachte es für geboten, gegen Ignoranz und unsachliche Berichterstattung zum Thema Ärzte und Drogen vorzugehen. Es ist an der Zeit, wieder mit Stolz und Würde zu seinem Beruf zu stehen. Kollegialität und Solidarität müssen wieder gelebt werden. Jeder Einzelne möge anhand seiner Erfahrungen und anhand des von mir Vorgetragenen prüfen und urteilen.

Dazu hier zwei Telefonnummern und Namen:

 

Ich heiße Conzelmann, meine Tel Nr ist             030/461 79 23

Meine Anwältin ist Frau Goebel, Tel Nr:       030/323 50 50

 

Kollegen informiert euch und handelt! Die Zeit des Schweigens ist vorbei!

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