Weg mit dem
BTM-Gesetz: Ersatzlose Streichung!!!
Sie
alle haben ihre eigenen Erfahrungen im Umgang mit Drogen, im Umgang mit
Drogenbenutzern. Die bisherige Drogenpolitik hat kläglich versagt:
Seit Jahren stellen wir einen zunehmenden Konsum von Drogen fest. Neben den herkömmlichen Drogen wie Alkohol und Nikotin sind Drogen wie Marihuana, Heroin, Kokain, Speed, Ecstasy, Tabletten etc. zunehmend in Mode gekommen.
Die staatlichen Maßnahmen sind polizeilicher Natur.
Sie haben nicht verhindert, daß sich Drogen weiter ausbreiten. Diese Politik ist gescheitert. Eine Behandlung der Sucht muß die Wurzeln der Sucht erfassen. Diese Wurzeln sind gesellschaftlicher Natur. Jungen Menschen fehlt es an einer Lebensperspektive. Ihnen fehlt das „Vorbild der Väter“, also eine positive Identifikation, ein Leitbild. Es fehlt an Zuwendung, Liebe und zugleich an Grenzsetzung. Die Clique der Gleichaltrigen ist das Einstiegstor, wo aus Unwissenheit und Leichtsinn, junge Menschen ahnungslos ihr Leben ruinieren.
Die
Konsequenz kann nur sein, alle Drogen gleich zu behandeln, d.h. alle Gesetze
diesbezüglich ersatzlos zu streichen. So wie in Chicago die Mafia entstand, als
Ausdruck der Prohibition, ist durch die Drogengesetze die Drogenmafia
entstanden. Drogen müssen den Reiz des Verbotenen verlieren, es muß möglich
sein, angstfrei dieses Thema zu behandeln. Ehrlichkeit und Offenheit müssen
eine Chance haben. Gleichzeitig muß eine wirkliche Aufklärung an den Schulen,
bei den 12 bis 13 jährigen stattfinden.
Es
sind Gelder in Millionen- oder Milliardenhöhe für eine Suchtforschung
auszugeben, denn der gesellschaftliche Schaden, ist nicht nur noch viel höher;
vielmehr ist die zunehmende Hinwendung zu Drogen aller Art mit Ursache für den
moralischen, wirtschaftlichen und politischen Zerfall dieser Gesellschaft.
Drogen
gab es schon immer, überall, in allen Gesellschaften. Diese Drogen waren jedoch
kulturell eingebunden. Bei uns wird zwischen legalen und sogenannten illegalen
Drogen unterschieden. Diese Unterscheidung ist subjektiv, oft bestimmt durch
den eigenen Konsum von Drogen. Eine Gesellschaft, wo Bier und Schnaps getrunken
werden, ist wenig bereit hier ein Problem zu sehen. Dies sind also „legale“
Drogen. Schlimmer noch - der Staat verdient an diesen Drogen -, ist quasi als
Dealer beteiligt. Die so „erwirtschafteten“ Gelder fließen aber nicht in den
Gesundheitsbereich, sondern in den allgemeinen Staatstopf.
Die
Schädlichkeit der Drogen ist unterschiedlich. Hier ist Hanf sicherlich im
Vergleich z.B. zu Nikotin wesentlich ungefährlicher. Es muß klar werden, daß
die gefährlichsten Drogen Alkohol, Kokain und Heroin sind. Legalisierung der
Drogen heißt nicht, daß deren Verbreitung gebilligt wird. Es ist vielmehr eine
Lösung zu finden, wo kontrolliert,
-personenbezogen,- der Zugang möglich ist. Gleichzeitig muß, damit verbunden, eine ärztliche Behandlung stattfinden. Dieses Behandlungsangebot hat für alle Drogen, also auch für Alkohol und Nikotin zu gelten.
Eine
Patentlösung zur Suchtbehandlung wurde bisher nicht gefunden. Um so mehr sollte
hier die ärztliche Therapiefreiheit zur Geltung kommen. Es kann nicht angehen,
daß Politiker sich über die Meinung von Fachleuten hinwegsetzen. In der Schweiz
wurde z. B. durch die kontrollierte Heroinfreigabe an Schwerstabhängige ein
neuer und erfolgreicher Weg beschritten. Die Bundesärztekammer - an sich sehr
konservativ -, hat sich dazu durchgerungen, diese Arbeit objektiv zu würdigen
und hat ihre bisherige restriktive Haltung aufgegeben. Trotzdem werden in
Deutschland Ärzte nach wie vor gegängelt und bevormundet.
Es
muß Aufgabe des Arztes sein, Suchtpatienten zu behandeln und zwar mit den
Mitteln und den Methoden, die er für richtig hält. So ist es z.B. ein Unding,
daß DHC nach wie vor als Mittel zweiter Wahl bezeichnet wird. Methadon hat
seine Berechtigung. Es ist jedoch sicherlich kein Wundermittel. Deshalb muß es
Aufgabe des Arztes - und nur des Arztes - sein, hier verantwortungsvoll Wege zu
finden, Süchtigen aus ihrer Sucht zu helfen. Auch nach dem 31. 12. 98 muß DHC
diskriminationsfrei zur Substitution einsetzbar sein.
Ich
habe eine kleine Praxis, in der ich, früher zumindest, relativ viele
Drogenpatienten betreute. Ich habe durch meine Arbeit diese Menschen vom
„Strich“ weggeholt, von der Szene weggeholt und psychisch stabilisiert bzw.
auch in vielen Fällen Drogenfreiheit erreicht. Damit wurde der Gesellschaft
Schaden durch Beschaffungskriminalität in Millionenhöhe erspart. (Ein Junkie
hat z.B. bei einem Verfahren allein 80 Wohnungseinbrüche in kurzer Zeit
zugegeben)
Die
Kosten einer Langzeittherapie belaufen sich auf über 100 000.-DM pro Patient.
Die Bezahlung, welche die Kassen uns niedergelassenen Ärzten zugesteht, ist
Ihnen bekannt. Es sind circa 600 Punkte pro Quartal, also ungefähr 40 bis 50 DM
in drei Monaten.
Der
Aufwand einen Süchtigen zu therapieren ist immens. Es bedarf langer
durchdachter Gespräche. Diese Sisyphusarbeit habe ich jahrelang vollbracht.
Nun
scheint der Staats- und Polizeiapparat zum Drogenproblem seine eigene Meinung
zu haben. In den Köpfen einiger Polizisten scheinen die Ärzte, welche sich der
Drogenpatienten annehmen, schuld am Drogenproblem zu sein.
Im Sommer
1997 besuchte mich ein KHK Paul (Drogenpolizei) in meiner
Praxis und fragte scheinheilig, ob ein Rezept, welches sie Drogenpatienten
abgenommen hätten, gefälscht worden sei. Daraufhin machte er einen „Bericht“ in
dem er kundtat, daß in meiner Praxis Plakate hängen würden, deren Inhalt er
nicht billigte. Er würde am liebsten die Praxis durchsuchen wollen. Dies teilte
er der Staatsanwaltschaft mit, diese sammelte nun eilfertig noch
Zeitungsausschnitte öffentlicher Arztzeitungen als „Beweismittel“ in denen von
Chipkartenmißbrauch die Rede war. Das Ganze wurde garniert mit einem wirren
anonymen Schreiben in dem mein Name und der des Kollegen Dr. Müser erwähnt
wurden. Und schon war der „Anfangsverdacht“ des Abrechnungsbetruges postuliert.
Man fand eine willige Richterin (Frau Mönnich), die einen Durchsuchungsbefehl
für meine Praxis und meine Privaträume unterschrieb und so zeigte, was sie von
den Grundrechten der Unversehrtheit der Wohnung hält. Von dem Recht des Patienten
auf Schutz seiner persönlichen Daten und seiner Lebenssituation hielt man auch
nichts. Die Patienten wurden, vor allem, wenn sie weiblich und jung waren,
nachts um
22
Uhr von einem männlichen Kripobeamten aufgesucht. Er hielt ihnen ein Foto von
mir unter die Nase und überfiel sie mit dem Satz: „Hier ist die Kripo kennen
Sie den?“
Trotz
all dieser Unverschämtheiten kam nichts dabei heraus: Die Patienten existierten
real, waren von mir real genauso behandelt wie aufgeschrieben. Nun, da man bei
meinen sogenannten Normalen Patienten nichts fand, da ich nun mal kein
Abrechnungsbetrüger bin, versuchte man Drogenpatienten gegen mich aufzubringen,
legte ihnen falsche Aussagen in den Mund und ließ sie diese unterschreiben. Als
Mittel zu diesem Vorgehen wurde nun noch benutzt, daß der EBM polizeilich
ausgelegt wurde. Jeder, der den EBM kennt, weiß um die Schwächen einer solchen
Gebührenordnung, die eben nicht in der Lage ist, die Arbeit eines Arztes
adäquat zu erfassen. Als Beispiel erwähne ich die Ziffer
21. Hier wurden die
Drogenpatienten gefragt, ob ich bei ihnen einen Hausbesuch gemacht hätte. Dies
ist aber lediglich gegebenenfalls also nicht obligat Bestandteil dieser
Leistung. Nebenbei wurden sie gefragt, ob sie Selbstmordabsichten gehabt
hätten. (Text: z. B. Suizid) Abgesehen davon, daß auch hier der
Beispielcharakter der Legende verkannt wird, ist es ein Unding davon
auszugehen, daß suizidale Personen einem Fremden, noch gar in einer
Vernehmungssituation, so intime Probleme ihres Lebens mitteilen würden.
Werte
Kollegen, wie Sie wissen, ist durch die Budgets das, was wir von den Kassen
bezahlt bekommen budgetiert. Wenn ich also bei einem Drogenpatienten 30 bis 40
mal pro Quartal die Leistung Ziffer 11 erbracht habe, also mir 9000 Punkte
zustehen würden, so habe ich davon 8400 Punkte unentgeltlich gearbeitet.
Diese
unentgeltliche Arbeit wird von der Staatsanwältin Frau Sabine Schultze als
Betrug betrachtet! Allein die Tatsache, daß man diese immense Arbeit
verrichtet, hätte eigentlich die Verleihung des Bundesverdienstkeuzes verdient.
Aber in Berlin muß die Staatsanwaltschaft von einem derartigen Haß gegen Ärzte
erfüllt sein, daß darin noch ein Abrechungsbetrug erkannt wird.
Dieses Verhalten hat Tradition. Vor einem Jahr im Sommer 1997 stand ich vor Gericht, weil ich bei einer Leichenschau weniger Geld genommen habe als mir zusteht. Ich soll mich bereichert haben indem ich weniger (!) Geld nahm als mir nach der GOÄ zustand!! Darin sah man damals eine Erpressung. Die Tatsache, daß es dann zu einem Freispruch kam, macht das feindliche Ansinnen gegen mich als Arzt nicht ungeschehen.
Eine
Feindlichkeit bis hin zur Tötungsabsicht erfuhr ich im Februar dieses Jahres,
als ich mit meinem Golf nachts nach Hause fuhr. Mitten in der Kurve versagte
das Lenkrad und war funktionslos. Vom ADAC wurde festgestellt, daß Schrauben
gelockert wurden. Angesichts der skizzierten Vorgeschichte muß ich davon
ausgehen, daß auch hier staatliche Stellen ursächlich verantwortlich sind.
Es
ist Zeit sich zu wehren und gegen diese Machenschaften des Staatsapparates
vorzugehen.
Ich persönlich stehe trotz oder gerade wegen dieser Verfolgungsmaßnahmen dafür, mich für die Belange und Interessen der Ärzte und der Patienten einzusetzen. Ich erachte es für geboten, gegen Ignoranz und unsachliche Berichterstattung zum Thema Ärzte und Drogen vorzugehen. Es ist an der Zeit, wieder mit Stolz und Würde zu seinem Beruf zu stehen. Kollegialität und Solidarität müssen wieder gelebt werden. Jeder Einzelne möge anhand seiner Erfahrungen und anhand des von mir Vorgetragenen prüfen und urteilen.
Dazu
hier zwei Telefonnummern und Namen:
Ich heiße Conzelmann, meine Tel Nr ist 030/461 79 23
Meine Anwältin ist Frau Goebel, Tel Nr: 030/323 50 50
Kollegen
informiert euch und handelt! Die Zeit des Schweigens ist vorbei!
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